Hallo zusammen,
hat irgendjemand eine Vorlage für eine Rollnahtschweißmaschine die ich verwenden dürfte??
Grüße B
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo zusammen,
hat irgendjemand eine Vorlage für eine Rollnahtschweißmaschine die ich verwenden dürfte??
Grüße B
Hallo,
was für eine Vorlage meinst Du?
Wir haben zwar keine Rollnachtschweißmaschine aber eventuell findet man zufällig das was Du suchst
Hallo Toni,
ich vermute das es sich um eine Betriebsanweisung handelt, weil dies Thema unter "Betriebsanweisungen" steht . Es wäre aber schon besser, wenn man etwas genauer die Frage oder das Problem allgemein im Sifaboard schildern würde.
@B
ich habe darüber leider keine BA, sorry.
Hallo zusammen,
wie von Biker-Mike schon gesagt handelt es sich bei meiner Anfrage um eine Betriebsanweisung für Rollnahtschweißmaschinen.
Die Maschine verschweißt ein Becken mit einer Auflagefläche, dabie werden die Werkstücke zusammen auf den maschinentisch befestigt (Vakuum) und anschließend bewegt sich der Maschinentisch sowie das bewegliche Teil (die Rolle) der Schweißmaschine und fährt die zu schweißende Strecke ab. Das ganz geschieht unter Wasserkühlung.
Hoffe jetzt ist es etwas klarer.
Das Problem dass ich habe ist eine sehr schlecht übersetzte Bedienungsanleitung der Maschine aus der man wenig bis keine Information die verwertbar wären entnehmen kann...
Grüße B
Hallo,
wenn die Maschine schon so eine furchtbar schlechte Übersetzung hat, dann frage ich mich, wie die Maschine das CE Zeichen bekommen hat. Oder hat die gar keine Konformitätserklärung? :wacko: Eine schlecht übersetzte Bedienungs-, bzw. Gebrauchsanleitung, ist nach deutschem Gesetz ein grober Mangel Ich würde mich da mal mit dem Hersteller, bzw. Importeur oder Inverkehrbringer auseinandersetzen, denn der ist dafür Verantwortlich. Also, pack ihn bei den Hörnern!
Mit oberschwäbischen Sicherheitsgrüßen
Ritschi
dann frage ich mich, wie die Maschine das CE Zeichen bekommen hat
Hallo Rigesa,
es gibt keine Einrichtung oder Institution, die das Aufbringen der CE-Kennzeichnung genehmigt oder kontrolliert. Das ist allein Sache des Herstellers oder Inverkehrbringers. Also "Bäpper" drauf und gut is.
Das CE-Zeichen signalisiert lediglich, dass der Hersteller die Meinung vertritt, dass seine Maschine den harmonisierten einschlägigen Regelungen entspricht und dass er behauptet, ein Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt zu haben.
Die Gewerbeaufsicht führt Stichproben durch und leitet ggf. Ermittlungen ein. Im Extremfall wird das Inverkehrbingen der Maschine untersagt. Im Normalfall wird der Hersteller (oder Inverkehrbinger) aufgefordert, innerhalb einer angemessenen Frist entsprechende Unterlagen vorzulegen.
Und innerhalb dieser Frist kan auch eine "ordentliche" Übersetzung erstellt werden.
Falls der Käufer der Maschine diese nicht schon vorher eingefordert hat...
Und um nicht falsch verstanden zu werden:
Es gibt Hersteller, die das Konformitätsverfahren vorbildlich durchführen (inzwischen auch amerikanische und japanische Firmen ).
Aber es gibt kaum eine Möglichkeit, den Mißbrauch effektiv zu verhindern. Und damit liegt die Verantwortung wieder beim Käufer oder Betreiber einer Maschine.
Gruß, Niko.
@ Rigesa
Das hab ich erhlich gesagt schon versucht... also ich hab mal den Hersteller kontaktiert und eine Risikobeurteilung eingefordert... aber bis jetzt hat sich da noch nichts geregt...
Ich werde jetzt anhand der Gefährdungsbeurteilung eine BA schreiben, wenns soweit ist stell ich sie natürlich hier rein
Danke für die Hilfe
Grüße B