Mustervertrag Brandschutzbeauftragten

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  • Hallo Sifa's & Azubis,

    ich suche dringend einen Mustervertrag für einen externen Brandschutzbeauftragten. :( :( :(
    Vielen Dank für Eure Mühe.......... =) =) =)

    Servus Michael

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo,
    also einen Mustervertrag für einen Brandschutzbeauftragten gibt es wohl nicht.
    Es spielen beim Brandschutz so viele Dinge eine Rolle, dass man es auf jedes Unternehmen maßschneidern muss.
    Beim BGW zum Beispiel findet man einen Mustervertrag über überbetriebliche Arbeitsmedizinische und Sicherheitstechnische Betreuung. Da kann man sich schon ein paar Punkte herausholen.
    Die Einsatzzeiten Für einen Brandschutzbeauftragten liegen je nach Unternehmen bei 0,15 - 0,25 Stunden pro Jahr und Mitarbeiter.
    unter https://sifaboard.de/www.bgw-online.de
    herbert

  • Finde ich schon recht gelungen. Es sollten vieleicht noch einige personelle Dinge in Bezug auf die Zusammenarbeit mit den Behörden geklärt sein. Hier ist keine Weisungsbefugnis in Bezug auf das Freihalten der Fluchtwege geregelt. Was tun, wenn der Verantwortliche Vorgesetzte sich nicht an die Spielregeln hält. Bei uns ist auch der Brandschutzbeauftragte für einige § haftbar. Anpfiff bei Behörden oder Unternehmensleitung wirkt sich oft bis zur Kündigung aus. Andererseits habe ich keine Lust mich wegen einer Ordnungswidrigkeit oder bei einem Schadensereignis sogar vor Gericht verantworten zu müssen. Ein Mitarbeiter der Unteren Bauaufsicht erklärte uns bei Betriebsbegehung in einer Filiale, der BA ist verpflichtet den zuständigen Behörden Mängel anzuzeigen. Und schon sitzt man zwischen zwei Stühlen.
    Ciao Andreas

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,
    Sehr seltsam,es kann doch nicht sein, dass der Brandschutzbeauftragte für etwas verantwortlich ist ( zuständig ja). Er sollte wie alle anderen Beauftragten nur eine beratende Funktion haben. Verantwortlich ist letztendlich immer der Unternehmer.

    Auf die Frage von Michael erledigt sich das ja eh, es ging ja um einen externen Brandschutzbeauftragten. Dieser kann ja niemals Verantwortung übernehmen sondern die Firmen nur beraten.

    Von der Idee, Mängel bei Behörden anzuzeigen würde ich dringenst abraten !! Wer bezahlt denn den Brandschutzbeauftragten ??
    Die Anzeige von Mängeln bei der Behörde gehört keinesfalls zu seinen Aufgaben.

    herbert

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  • Sicherlich ist letzendlich der Unternehmer verantwortlich.
    Aber als Sifa (oder Brandschutzbeauftragter) trägt man auch die Verantwortung für sein Beratung und das kann bei offensichtlich falscher Baratung auch vor dem Staatsanwalt enden.
    Mit einer Anzeige bei Behörden wäre ich auch sehr vorsichtig, bestenfalls kann man bei einer Begehung in eine Richtung lenken, bei der man bisher bei seinen Vorgesetzten auf taube Ohren gestoßen ist.
    Ansonsten Mängel dem Vorgesetzten schriftlich Melden, wenn er dann nichts dagegen unternimmt ist man im Schadensfall aus dem Schneider.

    Michael

  • Dem Gesetzgeber ist egal, ob intern oder extern. Ich komme aus dem Einzelhandel. In der Verkaufsstättenverordnung steht verantwortlich; mit Hinweis auf entsprechende Ordnungswidrigkeiten bei Nichteinhaltung. Wenn sie dich hier mal am allerwertesten haben und noch etwas passiert ist, dann wird`s sehr eng. Ich bin derzeit an der Recherche, wie es für mich rechtlich wirklich aussieht. Unsere Revision meint ich müsste für ein Bußgeld nichts aus der Privatschatulle nehmen, aber sie könnten mir das nicht garantieren. Sollte es im schadensfall Personenschäden geben, kommt der liebe Staatsanwalt und stellt nette Fragen. Es wird geprüft,ob der BA wirklich alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat. Arbeitsrecht ist hier nachrangig. Und die Erfahrung sagt uns ja; es trifft immer die Kleinsten.
    Sobald ich konkrete Ergebnisse von Rechtsgelehrten habe,werde ich sie hier bekanntgeben.
    Ciao Andreas