Hallo,
wir haben für unsere Gefahrstoffschranke ein Ex-Schutz dokument erstellt, eine Zoneneinteilung vorgenommen und das Ganze in die Gefährdungsbeurteilung mit aufgenommen.
Nun besteht seitens der Gewerbeaufsicht zusätzlich noch die Forderung, gemäß BetrSichV eine Überprüfung der Arbeitsplätze in Ex Gefährdeten Bereichen vorzunehmen.
Diese Überprüfung ist von einer befähigten Person vorzunehmen, die besondere Kentnisse im Explosionsschutz hat.
Hinweis der Gewerbeaufsicht:Unter Arbeitsplätzen i.S. des Anhangs 4, Abschnitt A, Punkt 3.8 BetrSichV werden gemäß LV 35 "Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung" , Punkt E 7.3, Bereiche verstanden, in denen sich Beschäftigte bei der von ihnen auszuübenden Tätigkeit aufhalten (d.h. egal, wie lang). Hierzu gehören auch Bereiche, die bei der In- und Außerbetriebnahme sowie zu Kontroll- und Wartungszwecken (Instandhaltung) nur kurzzeitig betreten werden müssen. Die Definition Arbeitsplatz gemäß LV 40 "Leitlinien zur Arbeitsstättenverordnung", Punkt C2, trifft hier nicht zu
Hat jemand schon mal ein ähnliches Problem gehabt?
Wo bekomme ich eine befähigte Person mit Kenntnissen im Explosionsschutz her?
Danke für eure Hilfe im vorraus
dragon