Abstützen von Lasten mit einem Gabelstapler über einen längeren Zeitraum zulässig?

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  • Servus zusammen

    Ich hoffe das wurde nicht schon einmal gefragt, habe bereits die boardsuche verwendet, aber keinen entsprechenden beitrag gefunden.

    meine frage ist, ob es zulässig wäre, ein auf ein hochregal aufgebautes stockwerk (Holzplanken, Metallstreben, wellblech) mit einem gabelstapler über einen zeitraum von ca ein bis zwei stunden abzustützen. der grund ist, dass einer der regalsteher angefahren und beschädigt wurde und nun ausgetauscht werden muss.

    ich bin der meinung, dass das nicht zulässig ist, da der stapler keine zwei von einander unabhängigen bremssysteme für den lastbaum hat und somit nicht als (PRIMÄRE!)stütze zulässig ist, solange sich jemand im abgestützen bereich (was ja bei dem abgestützen stockwerk/decke der fall wäre).

    ich denke, die richtige vorgehensweise ist, die decke mit stützbalken abzusichern, diese gegen verrutschen zu sichern und dann erst den austausch des stehers vorzunehmen.

    natürlich wird alles an last aus den regalen entfernt, ausserdem wird das aufgebaute stockwerk komplett leergeräumt.

    ich habe alle mir bekannten regelwerke nach informationen durchsucht, aber bisher nichts entsprechendes gefunden.

    falls es andere dafür besser geeignete vorgehensweisen geben sollte, wäre ich über hinweise sehr dankbar!

    danke schon im voraus!

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  • ich bin der meinung, dass das nicht zulässig ist, da der stapler keine zwei von einander unabhängigen bremssysteme für den lastbaum hat und somit nicht als (PRIMÄRE!)stütze zulässig ist


    Damit hast du dir die Antwort schon selber gegeben, das würde ich auch so sehen.

    Eine bessere Vorgehensweise kann ich nicht vorschlagen.

  • ...in die Betriebsanleitung des Gabelstaplers.

    Ich könnte mir vorstellen, dass der Hersteller des Fahrzeugs dort etwas zum bestimmungsgemäßen Einsatz seines Staplers gesagt hat.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

    • Offizieller Beitrag

    hallo qudo,

    ich denke auch, dass du die situaution schon richtig erfasst hast.

    Die BGI 545 hat da auch keine andere Meinung:

    BGI 545: Gabelstaplerfahrer

    6 Sicherer Betrieb von Gabelstaplern
    6.1 Bestimmungsgemäße Verwendung

    Gabelstapler dürfen nur bestimmungsgemäß unter Beachtung der Betriebsanweisung benutzt werden.


    • Eine bestimmungsgemäße Verwendung liegt dann vor, wenn z. B. mit Gabelstaplern palettierte Güter verfahren und gestapelt werden. Die Länge der Gabelzinken muss den Abmessungen der Paletten entsprechen.
    • Der Fahrer darf Gabelstapler nur von den bestimmungsgemäß vorgesehenen Steuerplätzen aus steuern. Dazu gehören auch Steuerplätze zum Betätigen von Rücktasteinrichtungen.
    • Eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung liegt dann vor, wenn z. B. mit einem Gabelstapler ein Lkw angehoben oder angeschoben oder andere Gegenstände verschoben werden ... "

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

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  • Schau Dir einfach mal den Staplern. Vielleicht findest Du sogar ein Aufkleber/Piktogramm (in der Nähe des Baums), welches den Aufenthalt unter angehobenen Lasten verbietet.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)