Hallo,
folgendes Problem:
in einem großen Supermarktgebäude wird eine Asbest- und PCB-Sanierung durchgeführt. Naturgemäß entsteht dabei Abfall. Nun fragt das Bauunternehmen das als Generalunternehmen die Sanierung durchführt den Supermarktbetreiber nach seiner Abfallerzeugernummer. Der Supermarktbetreiber ist der Ansicht nicht er ist in diesem Fall der Abfallerzeuger sondern das Sanierungsunternehmen. Ich bin geneigt, dem Supermarkbetreiber recht zu geben, hab aber keine Ahnung von Abfallrecht.
Weiß also hier zufällig jemand wie das zu handhaben ist?
Danke
Grüße aus HH
awen