Vermietete Halle auf dem Betriebsgelände

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  • Guten morgen zusammen,

    am kommenden Montag zieht bei uns eine Firma ein, die eine unserer leerstehenden Hallen auf dem Betriebsgelände gemietet hat. Es handelt sich dabei nicht um eine Fremdfirma, die für uns arbeitet, sondern einen selbstständigen Betrieb betreibt. Es handelt sich um eine Maschinenbaufirma, die hier ihre Maschinen zusammenbauen wird.

    Die Mitarbeiter dieser Firma werden auch unsere Sozial- und Aufenthaltsräume mitbenutzen und erhalten Zugangsberechtigungen für die Eingangstore. Natürlich werden sie auch über das Betriebsgelände mit ihren Fahrzeugen fahren.

    Was ist nun für uns als Verleiher bzw. mich als Fasi zu beachten oder vereinbaren?
    Gibt es dazu irgendwelche Gesetzestexte oder Vorgaben?

    Vielen Dank im vorraus für eure Antworten!

    Gruß Franky

    "Manche Leute wollen immer glänzen, obwohl sie keinen Schimmer haben."
    Heinz Erhard

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    das Arbeitsschutzgesetzt sagt unter §8:

    § 8 Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber

    (1) Werden Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig, sind die Arbeitgeber verpflichtet, bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen zusammenzuarbeiten. Soweit dies für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit erforderlich ist, haben die Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeiten insbesondere sich gegenseitig und ihre Beschäftigt über die mit den Arbeiten verbundenen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu unterrichten und Maßnahmen zu Verhütung dieser Gefahren abzustimmen.

    (2) Der Arbeitgeber muß sich je nach Art der Tätigkeit vergewissern, daß die Beschäftigten anderer Arbeitgeber, die in seinem Betrieb tätig werden, hinsichtlich der Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit während ihrer Tätigkeit in seinem Betrieb angemessene Anweisungen erhalten haben.

    gruß,herbert

    Für Eile habe ich leider keine Zeit!

  • Hallo Herbert,

    ja,diese Regelung kenne ich,sie gilt für die Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber (Dienstleister).Aber hier sind es zwei von einander unabhängige Unternehmen, die sich auf dem Werksgelände begegnen, aber nicht zusammen arbeiten.Die haben nur für sich eine Halle auf dem Gelände gemietet und da sehe ich eine andere Situation.

    Gruß Franky

    "Manche Leute wollen immer glänzen, obwohl sie keinen Schimmer haben."
    Heinz Erhard

  • ....
    Was ist nun für uns als Verleiher bzw. mich als Fasi zu beachten oder vereinbaren?...

    Für Dich als Fasi gar nichts, es sei denn Du arbeitest auch als Externer für die andere Firma.

    Ansonsten das übliche zwischen Vermieter und Mieter, was sie Benutzung der Verkehrswege anbelangt, Reinigung. der Sozialräume, etc.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Hallo A B,
    und wer übernimmt die Regelung in den gemeinsam benutzten Bereichen??
    Meiner Meinung nach müssen hier auch für die MA der anderen Firmen die Vorgaben der vermieteten Firma beachtet werden.
    z.B. beim Umgang mit Gefahrstoffen die Einschleppung dieser in die sauberen Bereiche vermeiden, Regeln der Verkehrswege des nun nicht mehr rein innerbetrieblichen Verkehrs. usw

    LG Fritz 8) :D

    Deine Freiheit hört dort auf, wo die des anderen anfängt.

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  • ....
    und wer übernimmt die Regelung in den gemeinsam benutzten Bereichen??
    Meiner Meinung nach müssen hier auch für die MA der anderen Firmen die Vorgaben der vermieteten Firma beachtet werden.
    z.B. beim Umgang mit Gefahrstoffen die Einschleppung dieser in die sauberen Bereiche vermeiden, Regeln der Verkehrswege des nun nicht mehr rein innerbetrieblichen Verkehrs. usw


    Nicht die SiFa des Vermieters (alleine).

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Ja aber was hat unsere GL denn nun zu beachten oder zu vereinbaren?
    Die sind ja jetzt schon hier und arbeiten in ihrer von uns angemieteten Halle??? :S

    "Manche Leute wollen immer glänzen, obwohl sie keinen Schimmer haben."
    Heinz Erhard

  • Ja aber was hat unsere GL denn nun zu beachten oder zu vereinbaren?
    Die sind ja jetzt schon hier und arbeiten in ihrer von uns angemieteten Halle??? :S

    Hi franky,

    Du als FASI hast damit eigentlich nichts zu tun, aber das hilft dir ja nun auch nicht weiter.
    Ihr müsst Verantwortlichkeiten und Schnittstellen klären. Nutzen die neuen Mieter eure Einrichtungen mit? Wer ist dann für Prüfungen verantwortlich? Wie ist es mit der Entsorgung, gibt es überwachungsbedürftige Abfälle? Wird Abwasser eingeleitet? Wer hat eventuell die Einleitergenehmigung? Gibt es Anlagen die genehmigungspflichtig sind?

    Es gibt keine Gesetze die diese Form der Zusamenarbeit regeln, das muss alles Einzeln in Verträgen geregelt werden.

    Das nur auf die Schnelle, vielleicht ist hier ja ein FASI angemeldet der bei einem der Industrieparkbetreiber wie Infraserv arbeitet, der/die könnte da vielleicht mehr zu sagen.
    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016