- Offizieller Beitrag
§ 84 des novellierten SGB IX gilt für alle Mitarbeiter und alle Unternehmen
Bereits seit 1. 5. 2004 sind Arbeitgeber zum betrieblichen Eingliederungsmanagement verpflichtet. Bekannt ist das kaum. Und häufig wird diese Regelung falsch interpretiert:Sie findet nicht nur auf Schwerbehinderte Anwendung, sondern gilt für alle Mitarbeiter.
Betriebliches Eingliederungsmanagemen bedeutet: Wenn ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist, muss der Arbeitgeber klären,
ª wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann,
ª mit welchen Hilfen und Leistungen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und
ª wie der Arbeitsplatz erhalten werden kann.
Rechtliche Grundlage für das betriebliche Eingliederungsmanagement ist § 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) IX.
Über die Konsequenzen eines unterlassenen betrieblichen Eingliederungsmanagements informiert die DRK Service GmbH in dem Artikel "Betriebe in der Haftung: Betriebliches Eingliederungsmanagament hat Konsequenzen"
Weitere Infos auch bei der Regierung von Oberbayern
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