Ein Jahr in Kraft - kaum bekannt: Betriebliches Eingliederungsmanagement ist Pflicht

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    • Offizieller Beitrag

    § 84 des novellierten SGB IX gilt für alle Mitarbeiter und alle Unternehmen


    Bereits seit 1. 5. 2004 sind Arbeitgeber zum betrieblichen Eingliederungsmanagement verpflichtet. Bekannt ist das kaum. Und häufig wird diese Regelung falsch interpretiert:Sie findet nicht nur auf Schwerbehinderte Anwendung, sondern gilt für alle Mitarbeiter.

    Betriebliches Eingliederungsmanagemen bedeutet: Wenn ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist, muss der Arbeitgeber klären,
    ª wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann,
    ª mit welchen Hilfen und Leistungen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und
    ª wie der Arbeitsplatz erhalten werden kann.

    Rechtliche Grundlage für das betriebliche Eingliederungsmanagement ist § 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) IX.

    Über die Konsequenzen eines unterlassenen betrieblichen Eingliederungsmanagements informiert die DRK Service GmbH in dem Artikel "Betriebe in der Haftung: Betriebliches Eingliederungsmanagament hat Konsequenzen"

    Weitere Infos auch bei der Regierung von Oberbayern


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    Quelle/Urheber: PolRed

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

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