Ich hatte hier eben einen Threat über Ersthelfer gelesen und hätte eine Frage zum Thema:
"Der Unternehmer hat erst ab zwei anwesenden Versicherten dafür zu sorgen, dass Ersthelfer zur Verfügung stehen. Anwesende Versicherte sind alle an einem Arbeitsplatz Beschäftigte."BGV A1
Soll heißen, wenn ein Unternehmer 30 Angestellte hat, verteilt auf 2 oder auch 3 Standorte (z.B. Geschäfte), so muss er für jeden Standort einen Ersthelfer ausbilden lassen?