Ersthelfer, verteilt auf mehrere Standorte

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  • Ich hatte hier eben einen Threat über Ersthelfer gelesen und hätte eine Frage zum Thema:

    "Der Unternehmer hat erst ab zwei anwesenden Versicherten dafür zu sorgen, dass Ersthelfer zur Verfügung stehen. Anwesende Versicherte sind alle an einem Arbeitsplatz Beschäftigte."BGV A1

    Soll heißen, wenn ein Unternehmer 30 Angestellte hat, verteilt auf 2 oder auch 3 Standorte (z.B. Geschäfte), so muss er für jeden Standort einen Ersthelfer ausbilden lassen?

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  • Ja, an jedem Standort müssen Ersthelfer vorhanden sein.
    Ein Ersthelfer pro Standort wird nicht ausreichen, denn auch ein EH hat mal Urlaub oder fällt wegen Krankheit aus. Somit sind immer mehrere EH erforderlich.
    Das Problem haben meine Kunden auch, z.B. 20 Mitarbeiter verteilt auf 6 Baustellen. Wir haben fast alle Mitarbeiter als EH ausgebildet.

    Gruß Michael


  • Moin und danke für die Antwort.

    Ich habe von einem Kollegen erfahren, welche mehr als die geforderten EH ausbilden lassen wollten. Die BG hatte dieses abgelehnt... wegen der Kosten!

    Über was für Kosten sprechen wir denn! Sind dem AG 20€ zuviel des guten, wenn man daran denkt, was die Obrigkeit manchmal Mist macht und was der kostet. Da sind 20€ kosten als Sicherheit schon zuviel ! Also wenn schon nicht die BG dann wenigstens der AG, soviel Sozialverstand sollte er haben.

    Mit oberschwäbischen Sicherheitsgrüßen
    Ritschi

    Ich denke, also bin ich. Und ab jetzt Frührentner.|?

  • Hallo Kirk,

    Ich habe von einem Kollegen erfahren, welche mehr als die geforderten EH ausbilden lassen wollten. Die BG hatte dieses abgelehnt... wegen der Kosten!

    man kann die eine Hälfte der MA dieses Jahr anmelden und die andere Hälfte nächstes Jahr und schon ist die BG nicht mehr ablehnend. Hat bei uns in einer Einrichtung so geklappt.

    Gruß

    Michael
    :v:

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