Habe folgende Frage:
Ist der Arbeitgeber zur Übernahme der Kosten einer Hepathitis B Impfung bei einer werdenden Mutter verpflichtet?
Das Mutterschutzgesetz besagt ja folgendes:
§ 2 Gestaltung des Arbeitsplatzes
(1) Wer eine werdende
oder stillende Mutter beschäftigt, hat bei der Einrichtung und der
Unterhaltung des Arbeitsplatzes einschließlich der Maschinen, Werkzeuge
und Geräte und bei der Regelung der Beschäftigung die erforderlichen
Vorkehrungen und Maßnahmen zum Schutze von Leben und Gesundheit der
werdenden oder stillenden Mutter zu treffen.
Problem ist: Die Maschinen, Werkzeuge und Geräte von denen im Text gesprochen wird, beziehen sich in dem Fall auf die Klientel einer Behindertenwerkstatt. Da ist eben ein Fall von Hepathitis aufgetreten. Der Kontakt zur werdenden Mutter ist durchaus gegeben.
Oder müsste in dem Fall § 3 Beschäftigungsverbote für werdende Mütter greifen ?
Grüße