Fluchtweglänge - Notausgang?

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo,

    die ASR 2.3 sagt: Fluchtweglänge ist die kürzeste Wegstrecke in Luftlinie gemessen vom entferntesten Aufenthaltsort bis zu einem Notausgang.

    Ist mit Notausgang die Tür ins Freie gemeint? Oder die Tür ins (sichere) Treppenhaus?

    danke
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

    Einmal editiert, zuletzt von awen (4. Oktober 2010 um 13:45)

  • ANZEIGE
  • Hallo Awen,

    als Fluchtweglänge wird üblicherweise die Entfernung zu einem sog. "notwendigen Treppenhaus" oder ins Freie angewendet. Die entsprechenden Regelungen sind in der jeweiligen Landesbauordnung zu finden.
    Ein notwendiges Treppenhaus wird hierbei als sicherer Bereich angenommen. Welche Treppenhäuser als notwendige Treppenhäuser gebaut sind, ergibt sich aus dem Brandschutzkonzept zur Baugenehmigung.
    Gruß, Niko.

    Beispiel:
    Baden-Württembergische Bauordnung:
    Flure, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen oder aus Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsräumen zu Ausgängen in notwendige Treppenräume oder ins Freie führen (notwendige Flure), müssen so an-geordnet und ausgebildet sein, dass die Nutzung im Brandfall ausreichend lang möglich ist.

    Sächsische Bauordnung:
    Von jeder Stelle eines Aufenthaltsraumes sowie eines Kellergeschosses muss mindestens ein Ausgang in einen notwendigen Treppenraum oder ins Freie in höchstens 35 m Entfernung erreichbar sein. Übereinander liegende Kellergeschosse müssen jeweils mindestens zwei Ausgänge in notwendige Treppenräume oder ins Freie haben. Sind mehrere notwendige Treppenräume erforderlich, müssen sie so verteilt sein, dass sie möglichst entgegengesetzt liegen und dass die Rettungswege möglichst kurz sind.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Die ASR sagt unter Punkt 3.1. ....auf kürzestem weg ins freie oder in einen gesicherten Bereich...das heißt, ein anderer Brandabschnitt (durch Brandschutzmauer und Brandschutztüren abgetrennt) wäre so ein gesicherter Bereich. Wenn das Treppenhaus baulich den Anforderungen genügt, ist das auch ein "gesicherter Bereich".


    herbert

    Für Eile habe ich leider keine Zeit!

  • Hallo miteinander,

    vielen Dank, nun ist alles klar

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016