Gefährdungbeurteilung für Gefahrstoffschrank

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo zusammen,

    wir mussten in unserem Betrieb 2 neue Gefahrstoffschränke anschaffen. Hier werden Farbreste (Spraydosen), Öle und Fette, diverse Kontakt- und Reinigungsspray´s und kleine Gebinde Kraftstoffe für Freischneider bzw. Kettensägen aufbewahrt. Nun soll für die Schränke eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden, um z.B. festzustellen, ob eine Absaugung angebracht werden muß. Hat da schon jemand Erfahrung mit oder kann mir einer vielleicht ein Muster zur Verfügung stellen??

    Besten Dank für Eure Mühen.

    Gruß

    Energy

  • ANZEIGE
  • Hallo,

    wenn ich dich richtig verstehe handelt es sich um entzündliche oder auch leicht entzündliche Stoffe, d.h. ihr braucht ein Exschutzdokument.
    Ein Muster dafür findest du hier: http://tu-dresden.de/die_tu_dresden…eitsschrank.pdf

    Vielleicht hilft das schon mal weiter

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Denk bitte an die Mengenbeschränkung bei der Zusammenlagerung verschiedener Gefahrstoffe. Anhang L der TRbF 20. Außerdem muß der Zugriff durch Unbafugte zu giftigen und sehr giftigen Stoffen gemäß (§ 10 Abs. 3 GefStoffV) unterbunden werde.

    Gruß

    W.Thiele

    Sag Menschen nie, wie sie Dinge tun sollen.

    Sag ihnen was zu tun ist, und sie werden dich mit ihrem Einfallsreichtum überraschen.

  • Hallo an alle hier,

    das ist mein Erster Post hier, aber hoffentlich nicht mein Letzter. Bin leider noch blutiger Anfänger und bräuchte etwas Schützenhilfe.

    Bei mir im Betrieb sollen 20 Gefstoffschränke an verschiedenen Standorten angeschafft werden. Darin sollen Benzin / Diesel oder damit verwandte Stoffe länger als 24 H passiv gelagert werden. Die Lagerung soll in Kanistern (max 4,5L) erfolgen. Diese sind laut Hersteller dicht schließend. Nichtsdestotrotz wird nicht ausgeschlossen, dass in den Schränken bei einem späteren Projekt auch mal andere Dinge gelagert werden könnten. Nun hab ich die ehrenvolle Aufgabe eine Gefährdungsbeurteilung in Form einer Checkliste oder Ähnlichem zur Standorteignung zu erstellen.


    Ich steh da etwas auf dem Schlauch, da ich ja davon ausgehen muss, dass bei abgesaugten Schränken im Schrank und im Abluftrohr Zone 2 besteht, sonst aber außerhalb des Schanks keine Probleme sind. Habt ihr ne Idee, wo ich dazu weitere Infos bekomme?? Das ich Abmaße berücksichtige ist selbstverständlich schon auf der Agenda.

    Hat jemand einen funktionierenden Link? oder hat die Datei dazu?? Denn aktuell lässt sich der Link nicht öffnen.

    Über ideen oder quellen wäre ich dankbar ... die trgs 510 gibt dazu leider nich viel her -.-

    benötige ich nach aufstellung ein exschutz dokument?

    Auf was müsste ich noch bei der Standortwahl achten??

  • ANZEIGE
  • Hallo Hubert,

    vielen dank für deine rasche Antwort. Leider funktioniert der Link bei mir nicht .... vllt. muss ich das einfach mal zuhause Probieren ob es da an dem Rechner geht.

    Ich für mich hab jetzt drin, dass die Abluftführung und öffnung betrachtet werden sollte, sowie die nähe zu fenstern, bzw. Arbeitsplätzen. Wenn möglich soll der Aufstellungsort sich in einem bestehenden Lager befinden. Weiter sind Verkehrs und Transportwege zu beachten. Welche gefahr allerdings noch von dem Schrank ausgehen kann sehe ich nicht!? Gut man kann noch sowas wie Sonneneinstrahlung beachten, und dass die Türen sich voll öffnen lassen sollten aber ist das dann wirklich sicher ??

  • ...Bei mir im Betrieb sollen 20 Gefstoffschränke an verschiedenen Standorten angeschafft werden.


    Zu viel Geld vorhanden oder warum so viele Lagerstellen?
    Wenn Benzin und Diesel gelagert wird, wird dies doch sehr wahrscheinlich im Freien eingesetzt und nicht im Gebäude.
    Wenn Einsatz im Freien, dann würde ich auch keinen Sicherheitsschrank anschaffen, sondern ein Gefahrstoffdepot wie in diesem Beispiel.

    ...Ich steh da etwas auf dem Schlauch, da ich ja davon ausgehen muss, dass bei abgesaugten Schränken im Schrank und im Abluftrohr Zone 2 besteht, sonst aber außerhalb des Schanks keine Probleme sind. ...Über ideen oder quellen wäre ich dankbar ... die trgs 510 gibt dazu leider nich viel her -.-


    Schau mal in die TRGS 510, Anhang 3, siehe da steht ein netter Satz

    Zitat von TRGS510

    2.1 Sicherheitsschränke mit technischer Lüftung
    (1) Die technische Lüftung von Sicherheitsschränken verhindert im Normalbetrieb das Auftreten einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre im Inneren des Schrankes.


    => im abgesaugten Schrank ist keine Zone, im Abluftrohr ebenfalls nicht. Zumindest nicht im Normalbetrieb! Das wurde meines Wissens in der Neuauflage der TRGS 510 geändert, daher kann man keine älteren Dokumente zur Bewertung heranziehen. Ich würde allerdings trotzdem den Lüfter und die Abluftführung in Ex-Ausführung herstellen, denn der Havariefall soll ja nicht zur Katastrophe führen.

    ...benötige ich nach aufstellung ein exschutz dokument?


    Für den abgesaugten Schrank ist dies nicht erforderlich, da er ja keine Zone hat. Allerdings könnte es erforderlich sein für Deine Kanister, die werden ja irgendwann geöffnet und entleert. Im leeren ungereinigten Kanister ist Zone 0, allerdings in Deinem Fall unter 10 L Volumen, somit als Einzelkanister noch nicht gefahrbringend. Ich würde nur für den Umfüllvorgang bzw. Verwendungsvorgang eine Zone definieren und ein entsprechendes Ex-Schutzdokument erstellen.

    ...Ich für mich hab jetzt drin, dass die Abluftführung und öffnung betrachtet werden sollte, sowie die nähe zu fenstern, bzw. Arbeitsplätzen. Wenn möglich soll der Aufstellungsort sich in einem bestehenden Lager befinden. Weiter sind Verkehrs und Transportwege zu beachten. ...


    Abluftführung sollte in der Regel über Dach erfolgen. Wenn man davon abweicht, muss man sicherstellen, dass sich neben- und unterhalb der Abluftöffnung keine Gebäudeöffnung befindet.
    Zugang zum Schrank sollte möglich sein und natürlich sollte er geschützt vor Anfahren mit technischem Gerät (Stapler usw.) stehen.
    Türen müssen sich natürlich vollständig öffnen lassen und noch genügend Bewegungsraum vorhanden sein, dass der Schrank bedient werden kann. In einem Lager muss er nicht stehen, man kann den Sicherheitsschrank sehen wie einen eigenen Raum, daher darf er ja auch in einem Arbeitsraum stehen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.