Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel/Geräte durch elektrisch unterwiesene Person

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  • ?( Aus aktuellem Anlass und nach Suche entsprechender Themen hier im Forum konnte ich nichts entsprechendes finden.
    Im Verlauf eines Seminares kam die Sprache auf die "euP" (elektrisch unterweisene Person), welche die Prüfung der ortsveränderlichen Betriebsmittel/Geräte in festgelegten Zeitabständen durchführt oder auch bzw. durchgeführt hat.
    Aus dem Teilnehmerkreis kam dann der Hinweis, dass die euP die ortsveränderl. Geräte nicht mehr prüfen darf, sondern eine Elektrofachkraft. Dieses sei in einer VdE zu finden.
    Also ergibt sich die Frage, in welcher VdE steht das.

    Da dieses Thema sicher für viele von Bedeutung ist, stelle ich es zur Disskussion und hoffe auf Erkenntnisse und Informationen.

    Freundliche Grüße an Alle

    Axel

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  • Prüfung:
    Die Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester elektrischer Arbeitsmittel wird im Arbeitsschutzrecht nach den
    §§ 3 und 10 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV und nach § 5 der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" durchgeführt.

    Prüfungen, die von befähigten Personen nach BetrSichV vorzunehmen sind (z.B. nach § 10 BetrSichV, Anhang 4 Abschnitt A Nr. 3.8 BetrSichV, §§ 14, 15 und 17 BetrSichV), dürfen auch nur von diesen durchgeführt werden.