Untersuchungsgrundsatz Nachtarbeit?

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  • Hallo Menschenschützer,
    habe von Betriebsarzt gerade die ärztliche Bescheinigung (Arbeitgeber) erhalten. Siehe Anlage. Gibt es einen Untersuchungsgrundsatz Nachtarbeit? Gibt es irgentwelche Forderungen für den Arbeitgeber zu diesem Thema?

    Viele Grüße Reinhard

    P.S. Vielen Dank Dental und Biker-Mike für eure Unterstützung beim Sifa-Treffen in Bad Staffelstein
    :thumbup:

    :smi:

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  • Hallo Reinhard,

    eine spezielle G-Untersuchung für Nachtarbeit gibt es meines Erachtens nicht. Der Beschäftigte kann jedoch bei Nacht- und Schichtarbeit eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung verlangen.

    Arbeitszeitgesetz §6 (3).

    Nachtarbeitnehmer sind berechtigt, sich vor Beginn der Beschäftigung und danach in regelmäßigen Zeitabständen von nicht weniger als drei Jahren arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen. Nach Vollendung des 50. Lebensjahres steht Nachtarbeitnehmern dieses Recht in Zeitabständen von einem Jahr zu. Die Kosten der Untersuchungen hat der Arbeitgeber zu tragen, sofern er die Untersuchungen den Nachtarbeitnehmern nicht kostenlos durch einen Betriebsarzt oder einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten anbietet.

    Gruß aus der Kurpfalz
    andreas68723

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."

    (Marie von Ebner-Eschenbach)

  • Hallo Reinhard,
    ich kenne bei Nachtarbeit auch nur die wie von Andreas beschrieben Untersuchungen.
    Wenn ich aber die rechte obere Ecke des Berichtes richtig deute "Umgang mit infektiösen Stoffen" so steht doch hier auch die G42 incl. Hepatitisimpfung an.

    LG Dental :D 8)

    p.s. Staffelstein hat mir bis auf das Hotel gut gefallen

    Deine Freiheit hört dort auf, wo die des anderen anfängt.

  • Hallo Reinhard,

    wie die Kollegen vorher schon geschrieben haben: Es gibt keine spezielle G-Untersuchung für Nachtarbeit.
    Du wirst Dir aus den in der BGV A 4, Anlage 1 aufgelisteten vorgeschriebenen Untersuchungen diejenigen
    heraussuchen müssen, die für die spezielle Tätigkeit relevant sind.

    Schwierig wird es, wie bei uns, wenn eine Vorsorgeuntersuchung nicht in der Anlage 1 vorgeschrieben, aber
    dennoch sinnvoll ist. (Z. B. G 25 Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten für Baugeräteführer)
    Da bekommst Du nicht automatisch die ärztliche Bescheinigung vom Betriebsarzt zugeschickt, weil G 25 nur
    eine Angebotsuntersuchung ist.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Hallo Reinhard,
    Als Schichtbetrieb machen bei der Einstellungsuntersuchung die Untersuchung für Schichtarbeit gleich mit, als Bemerkung für den AG steht auf dem Protokoll - tauglich für Nachtarbeit-.
    Weitere folgende Schichtarbeitsuntersuchungen sind Wunschuntersuchungen des MA (wird aber wenig genutzt wohl aus Angst nicht mehr tauglich zu sein).

    Gruß Micha

    Glück hat auf die Dauer doch nur der Tüchtige - Moltke-

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  • Vielen Dank allen die mich zum Thema Nachtarbeit "fit" gemacht haben.
    Paßt auch gut zur Diskussion ob die Sifa alles wissen muss. Natürlich kann sie nicht alles wissen. Aber sie ist nun mal Ansprechpartner (Vertrauensperson) in Sachen ASI. Wir sollten nur den gernauen Status von unserem Wissen angeben (weiß ich aus langjähriger eErfahrung, habe mich schlau gemacht, ich vermute...).

    Schönes WE Reinhard
    :138:

    P.S. Anhang nicht persönlich nehmen, keine rassistischen oder sexistischen Gedanken unterstellen. Einfach nur kurz schmunzeln
    :D