Bildschirmarbeitsplatz ???

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  • Hallo SIFA´s
    Wie handhabt oder besser gesagt wie habt ihr bei Euch einen Bildschirmarbeitspltz definiert.
    Reicht es schon aus das ein Bildschirm am Platz steht?????
    Habt Ihr es Zeitlich untersetzt??
    Es geht doch um die freiwiligen Leistungen des Unternehmens
    zB Brillen!!!!!!!
    Ich kenne zB. ab 4Std dauer am PC ist der Arbeitsplatz ein Bildschirmarbeitsplatz .
    Würde mich über eure Meinung / Erfahrungen oder BV´s ;Org Anweisungen freuen.

    Grß Günther aus dem Norden

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  • Hallo,

    die Bildschirmarbeitsplatzverordnung gilt, wenn die ÜBERWIEGENDE Arbeitszeit am Bildschirm gearbeitet wird, d.h. in der Regel über 4 Stunden pro Tag.

    Dann muss der Arbeitgeber für diese Mitarbeiter die Vorsorgeuntersuchung anbieten (G37 Bildschirmarbeitsplätze).

    Besonderheit hier: Die Mitarbeiter KÖNNEN diese Vorsorgeuntersuchung wahrnehmen, MÜSSEN aber nicht!!

    Allerdings frage ich mich, was gegen die Untersuchung sprechen sollte.

    Sehhilfen des Arbeitgebers sind nur erforderlich, wenn die G37 dies ergeben hat.

    Soweit die gesetzlichen Mindestanforderungen!

    Wenn man die Mitarbeiter motivieren will, sollte man eventuell darüber hinaus 5 mal gerade sein lassen und die Wünsche der Schaffenden berücksichtigen...

    Die BGI 742 gibt z.B. zusammenfassende Übersicht zur Gefährdungsbeurteilung am Bildschirmarbeitsplatz.

    So long

    Pedue

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Günther,

    ich schließe mich zunächst meinem vorredner ( definition von bildschirmarbeitzplätzen) an und habe mal ein paar folien zusammengepackt über das thema augen und gesichtsschutz sowie über bildschirmarbeitsplatz brillen.

    weiter habe ich mal einen auszug aus unsere BV reinkopiert wie es bei uns geregelt wird.

    hoffe das hilft dir ein wenig, ansonsten nochmal fragen.

    gruß toni

    Dateien

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

  • Danke für die schnellen Antworten!!!!

    Also sind wir doch garnicht so schlecht,
    wir haben aus beiden Antworten was dabei .
    4 Std G37 bezahlung der Brille ohne Extras.
    Also bleiben wir dabei

    Günther

  • Noch einen Kommentar von mir. Mitarbeiter zur G37 prügeln wäre tatsächlich der falsche Weg, aber so ganz freiwillig ist das auch nicht. Denn auch Mitarbeiter haben Pflichten:
    "Pflichten der Versicherten" BGV A 1 § 15 .
    Wir sehen bei uns auch die Kassenarbeitsplätze als BAP. Die fallen laut Verordnung wegen der kleinen Bildschirme normalerweise raus. Eine Kassiererin sitzt hier aber auch mal 10 Stunden und liest auch Kundendaten oder sonstiges aus. Zudem nutzen viele die G37 um die 10€ für den regelmäßigen Gang zum Augenarzt zu sparen. Alles in allem ist halt Überzeugungsarbeit angesagt, sonst gibt`s Kopfschmerzen.
    Ciao Andreas

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