Hallo Zusammen,
ich habe eine Riesendiskussion
Ein Mitarbeiter, dessen Aufgabenbereich auch das Be und Entladen mit einem Gabelstapler umfasst. Lt. seinen Aussagen hat er einen Staplerschein gemacht, diesen aber verloren, eine Kopie befindet sich jedoch nicht in den Personalakten.Eine Beauftragung von 1998 ist jedoch in den Akten.
Hierzu Fragen:
Muss der Staplerschein jährlich kontrolliert werden ?
Wer hat hier welche Pflichten ? Muss der Mitarbeiter auf eigene Kosten den Staplerschein nachmachen ?
Wäre super hier einige Antworten zu bekommen.
Danke
Bodenseesifa