Staplerschein verloren

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  • Hallo Zusammen,
    ich habe eine Riesendiskussion

    Ein Mitarbeiter, dessen Aufgabenbereich auch das Be und Entladen mit einem Gabelstapler umfasst. Lt. seinen Aussagen hat er einen Staplerschein gemacht, diesen aber verloren, eine Kopie befindet sich jedoch nicht in den Personalakten.Eine Beauftragung von 1998 ist jedoch in den Akten.

    Hierzu Fragen:

    Muss der Staplerschein jährlich kontrolliert werden ?
    Wer hat hier welche Pflichten ? Muss der Mitarbeiter auf eigene Kosten den Staplerschein nachmachen ?

    Wäre super hier einige Antworten zu bekommen.

    Danke

    Bodenseesifa

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  • Hallo Bodenseesifa,
    bei uns in der Firma bekamen die Stablerfahrer alle Jahre eine Weiterbildung. wie weit dies Vorschrift ist kann ich leider nicht sagen, denke aber ohne Zwang hätte meine Firma dies nicht gemacht. Zu deinem anderen Problem (Führerschein verloren), der Kollege soll sich an die Stelle wenden, bei der er den Stablerschein gemacht hat, dort bekommt er sicher (soweit alle voraussetzungen erfüllt sind) einen neuen. Ohne Schein fahren lassen, führt kurz über lang zu Problemen.

    Gruß Klemens

  • Schau mal in die BGV D27 §7 .3

    Und wenn du schon mal dabei bist kannst du dir auch gleich die BGV A1 §4 anschauen.

    Bei den beiden BGVn müßtest du alles wichtige über Unterweisungen und Gabelstaplern lesen können. :thumbup: :thumbup: :thumbdown:

    :v:

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Ohne Schein fahren lassen, führt kurz über lang zu Problemen.

    Das führt immer zu problemen, deshalb, gar nicht fahren lassen.


    in der BGV D27 ist es eigentlich eindeutig beschrieben:

    Zitat

    DA zu § 7 Abs. 1:


    Fahrer von Gabelstpalern sind für diese Tätigkeit z. B. ausgebildet und befähigt, wenn sie nach dem BG-Grundsatz "Ausbildung und Beauftragung
    der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" (BGG 925) geschult worden sind, eine Prüfung in Theorie und
    Praxis bestanden haben und darüber einen Nachweis vorlegen können.

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

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  • Ausbildungsinhalt beim Gabelstäpler ist : BGV D27 BGV A1
    Richtlinen : BGG 925

    1 mal pro Jahr ist eine Betriebliche Unterweisung fällig und alle zwei Jahre eine Schulung wo dann der Führersein erneuert wird.

    Sollte er allso an einer solchen Schulung teilgenommen haben, dann kann dir das Schulungsunternehmen einen Ersatzführerschein ausstellen.
    Wenn nicht dann wird er ihn wohl neu machen müssen.

    Und bei der Jährlichen Unterweisung würde ich mir mal genau die Beauftragung ansehen, denn nach einer so langen Zeit kann sich so manches verändert haben z.B. Gerätschaften, Gebäudigkeiten und und und .

    • Offizieller Beitrag

    Hallo pi-wall,

    Zitat

    ....und alle zwei Jahre eine Schulung wo dann der Führersein erneuert wird.

    wo steht das den geschrieben? Die mind. jährliche unterweisung ist klar aber der rest stimmt nicht. Wenn ich den schein bei einer annerkanten stelle mache, gilt der für immer, es sei den du bist durch den betrieb geschult worden und nach beendigung der betriebszugehörigkeit erlischt dann automatisch dein fahrauftrag.

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)