Hi,
ich habe soeben eine Anfrage erhalten ob in den Unterkünften von Jugendlichen in einer Jugendhilfeeinricht nur schwer entflammbare Verdunkelungsvorhänge genutzt werden dürfen.
Mir selbst ist da aber keine Vorschrift bekannt. Über Tipps oder Hinweise wäre ich sehr dankbar.
Mfg
NewWave