Lagerung von entleerten Fässern für Gefahrstoffe

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  • Hallo Plastikwerk,

    anzuwenden ist hier die VaWs Deines Bundeslandes. In Abhängigkeit von der Lagermenge (Restinhalte) und der WGK ergeben sich bestimmte Anforderungen für die Bodenfläche, Rückhaltevermögen und Betriebsorganisation. Bei leeren Fässer mit Restinhalten muss aber schon einiges zusammenkommen, damit hier besondere Maßnahmen erforderlich werden.

    Gruß aus der Kurpfalz

    andreas68723

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."

    (Marie von Ebner-Eschenbach)

  • Hallo
    bei Gefahrstoffen - eindringen in das Erdreich und Kanaliation bei auslaufen verhindern.
    dass bedeutet nicht auf der grünen Wiese.
    ansonsten die allseits beliebte Gefährdungs / Risikoanalyse mit dem Umwelt bzw. Gefahrstoffbeauftragten (falls vorhanden) durchführen.
    STAUN -Staatliches Amt für Umwelt und Naturschutz (Bezeichnungen je nach Bundesland) gibt auch gerne Auskunft.

    Gruß Micha

    Glück hat auf die Dauer doch nur der Tüchtige - Moltke-

    • Offizieller Beitrag

    hallo plastikwerk,

    leergut von gefahrstoffen ist so zu lagern, wie volle gebinde, so lange keine vollständige restentleerung und reinigung stattgefunden hat.

    Anhaltspunkte können sein:
    WHG WasserhaushaltsgesetzVAwS Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdendenStoffen (spezifisch für jedes Bundesland)TRGS 514 Lagern sehr giftiger und giftiger StoffeGefStoffV Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen - GefahrstoffverordnungBetrSichV BetriebssicherheitsverordnungTRbF Technische Regeln für brennbare FlüssigkeitenLöRüRL Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie
    BImSchG Bundesimmissionsschutzgesetz
    TRGS 200
    TRGS 201


    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

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