Bandschlingen als mobile Anschlagpunkte?

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  • Hallo Zusammen,

    weiß jemand, ob Bandschlingen, die zum Heben von Lasten benutzt werden, auch als mobile Anschlagmittel für die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz benutzt werden können? :S

    Ich habe hier das Problem, dass sich Arbeiter mit ihren Sicherungen (Gurt plus Sicherungsleine und Bandfalldämpfer) oft mit Hebezeugen anschlagen

    Gruß Holgi

    Kein Mensch ist so beschäftigt, dass er nicht die Zeit hat, überall zu erzählen, wie beschäftigt er ist. (R. Lemke)

    Einmal editiert, zuletzt von holgi (6. August 2010 um 15:55)

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  • Hallo Holgi,

    deine Frage ist mit ja und nein zu beantworten.

    Ja, ich kann sie als mobilen Anschlagpunkt verwenden. Wenn ich um die scharfen Kanten eine Schutz herumlege z.B. Aufgeschnitte alte Feuerwehrschläuche, Gummikanten. Ausserdem muss die Rundschlinge, Stahlseil oder Kette überdimensoniert sein. 3 to. aufwärts.

    Nein:
    Es gibt von diversen Herstellern Rundschlingen die nur als Anschlagpunkt für PSAgA verwendet werden dürfen. Da diese für scharfe Kanten freigegebe wurden. Zustätzlich gibt es aber auch mobile transportable Anschlagpunkte die man an Trägern festklammern kann, Kran ähnliche Systeme die mit einer Bodenplatte montiert werden können, Spanngurte die als Horizontalsicherung gespannt werden können und bis zu zwei Personen damit arbeiten dürfen, Vakuumanschlagpunkte die auf glatte Flächen montiert werden können, steckbare Anschlagpunkte für Beton und Stahl, montierbare transportable Geländer (Stangen mit Bändern), usw.

    Falls du interesse hast kann ich dir PN ein paar Anbieter nennen für die von mir genannten Systeme.

    Gruß RaBau

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    Gruß RaBau

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  • Hallo Holgi,

    zunächst einmal darf PSA gA nicht zum Anschlagen von Lasten verwendet werden (s. BGR 198 6.1.3). D.h mit Eurer Rundschlinge darf vorher niemals eine Last gehoben werden (Wie wird das sicher gestellt?).

    Wenn wir nach der Systematik der BGR 198 gehen, handelt es sich bei der Rundschlinge um ein Verbindungsmittel zum Anschlagpunkt und nicht um einen mobilen Anschlagpunkt. Der Anschlagpunkt ist z.B. der Träger einer Stahlkonstruktion an den die Rundschlinge geschlungen wird.

    Nach BGR 198 dürfen nur Verbindungsmittel nach DIN EN 354 verwendet werden, die auch als solche gekennzeichnet sind. Nach Deinen Beschreibungen sind es aber keine Verbindungsmittel nach DIN EN 354. Gefährdung von Leben und Gesundheit der MA durch Bereitstellung von PSA gA, die den Anforderungen der Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen nicht entsprechen.

    Aufgrund der oben formulierten Gefährdungsermittlung würde ich zu folgenden Maßnahmen kommen: Verbindungsmittel nach DIN EN 354 zur Verfügung stellen und MA in den richtigen Umgang von PSAgA schulen, Termin sofort.

    Verbindungsmittel die nicht der DIN EN 354 entsprechen müsssten eigentlich bei der jährlichen Prüfung von der sachkundigen Person nach BGG 906 ausgemustert werden (Wurden die Rundschlingen jemals einer sachkundigen Person für PSA gA vorgelegt?)


    Viele Grüße

    kuddel

  • [threadclosed][/threadclosed]

    Hallo Zusammen,

    natürlich werden bei uns die Bandschlingen, usw. alle regelmässig geprüft. Nur ist mir aufgefallen, dass wahrscheinlich mangels Masse statt einer "Personenbandschlinge" eine "Materialbandschlinge" verwendet wurde. Ich schließe mich der Meinung von kuddel an, dass die Bandschlinge nach DIN 354 zugelassen sein muss, hatte jetzt aber gerade die Höhenretter der Berufsfeuerwehr da, die sagen, dass eine "neue" Bandschlinge, die große Lasten heben kann, auch kleine Menschen vor Absturz bewahrt. Also im Notfall einsetzbar.

    Gruß Holgi

    Kein Mensch ist so beschäftigt, dass er nicht die Zeit hat, überall zu erzählen, wie beschäftigt er ist. (R. Lemke)