Berechnung der Fehlerquote bei BGV A3 Prüfungen

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  • Hallo zusammen,

    ich bin ganz neu hier, hab aber trotzdem schon eine eilige Frage.... Kann mir einer von euch sagen, wie man die Fehlerquote bei einer durchgeführten BGV A3 Prüfung ermittelt??

    Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen und wünsche euch noch einen schönen Tag .

    Grüße aus Berlin
    Diana ^^

    Einmal editiert, zuletzt von DianaK (3. August 2010 um 09:48)

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  • Hallo Diana,

    sorry, aber ich kann die Frage nicht so ganz verstehen. Die Fehlerquote ergibt sich doch rein mathematisch aus dem Verhältnis der Gesamtzahl der geprüften Geräte zu der Zahl an Geräten, die bei der Prüfung eine Abweichung von den Grenzwerten zeigen. Oder hat sich mir da etwas nicht erschlossen?

    Gruß aus der Kurpfalz

    andreas68723

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."

    (Marie von Ebner-Eschenbach)

  • Hallo Andreas,

    danke für deine schnelle Antwort. Ich hätte es auch so berechnet, war aber nicht sicher, ob noch irgendwas anderes bedacht werden muss.

    Hab noch einen schönen Tag.

    Diana

  • DianaK
    Aus welchem Grund möchtest Du eine Fehlerquote berechnen?
    Was sind Deine Kriterien? Ok, Reparatur möglich und Schrott?

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

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  • Hallo A_B,

    die Fehlerquote dient als einer der Grundlagen für die Maßnahmen der Gefährdungsbeurteilung und der Festlegung der Prüffristen entsprechend BGV A3 Tabelle 1B.
    Geräte mit einer deutlich höheren Fehlerquote als 2% sollten einer kürzeren und/oder intensiveren Überprüfung unterzogen werden.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Hallo Niko,

    Geräte mit einer deutlich höheren Fehlerquote als 2% sollten einer kürzeren und/oder intensiveren Überprüfung unterzogen werden.


    Die Fehlerquote ist ja wohl kaum gerätebezogen, sondern gilt für die Gesamtheit der geprüften Geräte. Wie soll ein Gerät mit einer Fehlerqote von 2% aussehen? Ist dann jede 50ste Benutzung mit Gefahren für Leib und Leben verbunden? Die Ermittlung der Fehlerquote ist wichtig für die Verängerung der Prüffrist. Gemäß BGV A3 kann bei ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln bei einer Fehlerquote unter 2% die Prüffrist verlängert werden. Dies gilt nicht nur für Baustellen. Wie lange verlängert werden kann, das muss dann im Rahmen der Gefährdungsanalyse festgelegt werden. Eine niedrige Fehlerquote ist nicht nur für die Arbeitssicherheit wichtig, sondern kann dem Betrieb durch eine entsprechende Verlängerung der Prüffrist auf Dauer eine ganze Menge Geld sparen.

    Gruss aus der Kurpfalz

    andreas68723

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."

    (Marie von Ebner-Eschenbach)

  • Man kann die Fristfestlegung bezüglich der Fehlerquote gegebenenfalls abteilungsweise festlegen. Wenn ich in der Werkstatt mit Bohrmaschinen, etc. eine höhere Fehlerquote habe, als auf dem Büro, verkürze ich notfalls die Prüffrist nur für die Werkstatt.

    Man kann natürlich auch generell Prüffristen geräteartbezogen festlegen z. B. für PCs mit Equipment, Werkzeugmaschinen, usw. Das muss man den örtlichen Gegebenheiten ein wenig anpassen.

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...