Beleuchtung von Parkplätzen

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  • Hallo,

    folgendes Problem: Unser Vermieter sieht keine rechtliche Notwendigkeit den von uns als auch von einer anderen Firma benutzten Parkplatz zu beleuchten. Die DIN 67528, die es diesbzgl. gibt, ist keine rechtliche Verpflichtung, so argumentiert er.

    Gibt es eine rechtliche Vorschrift die regelt dass ein Parkplatz nachts beleuchtet werden muss? Wie kann ich den Vermieter in dieser Sache dazu bewegen etwas Licht ins Dunkle zu bekommen? Meiner Meinung nach ist es sehr wichtig den Parkplatz zu beleuchten, da wir rund um die Uhr arbeiten. An den nächsten Winter mit Glatteis auf dem dunklen Parkplatz möchte ich gar nicht denken wollen...

    Vielen Dank für die Hilfe

    Ulf

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  • ... benutzten Parkplatz zu beleuchten. Die DIN 67528, die es diesbzgl. gibt, ist keine rechtliche Verpflichtung, so argumentiert er.
    Gibt es eine rechtliche Vorschrift die regelt dass ein Parkplatz nachts beleuchtet werden muss?

    ASR 41/3 Künstliche Beleuchtung für Arbeitsplätze und Verkehrswege im Freien
    Kap.4 Tabelle der Nennbeleuchtungsstärken
    Nr. 2, Parkplätze, 3 lx, Weitere Einzelheiten siehe DIN 67 528 „Beleuchtung von Parkplätzen“

    Also mind. 3 Lux. Den Inhalt der DIN 67 528 kenne ich nicht.
    Auch wenn die DIN kein "Gesetz" ist (hier hat der Vermieter recht), bekommt sie durch den Bezug der ASR 41/3 allerdings eine herausgehobene Bedeutung und sollte in Verbindung mit Deiner GefB (Bewertung der "3 lx") als vebindlich angesehen werden.
    Es steht Dir somit frei, eine höhere Nennbeleuchtungsstärke für
    notwendig zu erachten.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • ...allerdings muss man sich dann vielleicht von der Vorstellung lösen, diese Kosten dem Vermieter aufhalsen zu können. Unter Umständen müsst ihr euch mit der zweiten betroffenen Firma auf eine entsprechende Investition einigen, Ulf. Am sinnvollsten wäre aber m.E. ein gemeinsames Gesräch mit dem Vermieter um hier evtl. einen Kompromiss mit Beteiligung aller auszuhandeln...


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Moin, Michael,

    Am sinnvollsten wäre aber m.E. ein gemeinsames Gesräch mit dem Vermieter um hier evtl. einen Kompromiss mit Beteiligung aller auszuhandeln...

    Du hast natürlich recht. Eine einvernehmliche Lösung, mit der alle leben können, muss das Ziel sein.
    Aber der Vermieter kommt wahrscheinlich nicht so ohne weiteres davon, da er - unabhängig von gewerblicher Parkplatznutzung - eine Verkehrssicherungspflicht gemäß BGB hat. Der Hinweis "DIN ist kein Gesetz" kann somit kein "Schlusswort" sein.
    Und, Ulf, bei der Gelegenheit mit dem Vermieter gleich klären, wer im Winter Schnee räumt und bei Glatteis streut ... kann nicht schaden, wenn man jetzt schon darüber spricht ... ;)

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
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    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)