425 Tage ohne meldepflichtigen Unfall!

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  • Hallo ,
    wollte mal so ein nicht neues Thema eröffnen:

    seit 425 Tagen :thumbup:

    gab es bei uns keinen meldepflichtigen Unfall mehr!
    Eindeutig eine Leistung von konsequenter Änderung der Arbeitssicherheitspolitik. ASA Sitzungen tragen da nur einen kleinen Teil. Viel wichtiger ist die konsequente Umsetzung im Betrieb mit täglichen Begehungen und Schulung der MA und die Einführung von geeigneter persönlicher Schutzausrüstung.
    Wir arbeiten in der Oberflächenveredelung (Ätzen) von geschnittenen Glastafeln.

    Wie sieht's bei euch aus?

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

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  • Kann ich toppen: 1014 Tage ohne meldepflichtigen Unfall. :D

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Klasse!
    Herzliche Glückwünsche. Das geht nur, wenn alle an einem Strang ziehen.

    Darf ich noch ein paar Details dazu erfahren?
    - Betriebsgröße
    - BG Gefahrenklasse und BG Vergleichsziffer
    - Tätigkeitsbereich (Büro, Vertrieb, Produktion, Außendienst,...)
    - Belohnungs- und Bestrafungssystem

    Meine Kollegen glauben nämlich nicht, dass dies bei einem Betrieb mit 2500 Mitarbeitern möglich ist. Ich aber schon!
    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Hallo Niko,
    gerne.
    Unser Betrieb hat 35 Mitarbeiter.
    Wir bearbeiten Flachglas (Ätzerei, Schneiden, Kantenbearbeitung bei Glasstärken zw. 0,8mm bis 1,2cm)
    Wo finde ich die Gefahrenklasse bzw. Vergleichsziffer?
    Ein Belohnungs- und Bestrafungssystem haben wir nicht.

    Unsere externe Sifa hat uns bestätigt, daß 426 Tage in der Branche Flachglas außergewöhnlich sind.

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Hallo Frank,

    die Gefahrklasse findest du für manche BGen in den Anlagen zur BGV A1. Bei anderen in der Satzung.
    Und bei noch anderen über die Homepage:
    BG Chemie
    BG ETEM
    BG ETEM PDF

    Eure spezifische Zuordnung wird in der jährlichen Beitragsrechnung angegeben. Es ist zulässig, Mitarbeiter mit unterschiedlichen Tätigkeiten in verschiedene Gefahrklassen einzustufen, z. B. Büro und Fertigung.

    Die Vergleichsziffern werden in den jeweiligen Jahresberichten veröffentlicht und sind oft auch über die Homepage der jeweiligen BG einsehbar.
    BG ETEM
    BG ETEM JPG

    Wir sind z.B. bei 2600 Mitarbeitern bei einer Vergleichsziffer von 1,3 Arbeitsunfälle/1000 MA. Die BG Ziffer war 2008 bei 17,38.
    Bei den Wegeunfällen sieht es drastisch anders aus: Wir sind bei 3,3 und die BG Ziffer ist bei 3,81 Wegeunfälle/1000 MA.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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