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  • Guten Morgen,

    ich habe mal eine Frage, kann mir jemand von Euch helfen, ab wann braucht man einen Regal-Beauftragten? Und wo kann ich das nachschlagen?

    Vielen Dank im Voraus


    Stefan

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  • Hallo,

    in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und DIN EN 15635
    Damit beschäftige ich mich auch gerade und überlege, ob jemand ausgebildet wird oder wir es einmal jährlich von einer Fremdfirma machen lassen. Die wöchentliche Sichtkontrolle sollte ein Sicherheitsbeauftragter vornehmen.

    Gruß Frank

    "Manche Leute wollen immer glänzen, obwohl sie keinen Schimmer haben."
    Heinz Erhard

    Einmal editiert, zuletzt von FrankyS (2. Juli 2010 um 07:56)

  • ich habe mal eine Frage, kann mir jemand von Euch helfen, ab wann braucht man einen Regal-Beauftragten? Und wo kann ich das nachschlagen?

    schau auch mal hier im Forum nach:
    [Frage] Regale
    Seite ein bisschen runterrollen ... :)

    [Frage] jährliche Inspektion von Regalen, DIN EN 15635

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hallo
    vor der selben Frage (Regalinspektion) extern oder intern standen wir auch. Für alle Befähigten Personen (Sachkundige) gilt - zeitnahe Tätigkeit- , das heißt wenn die Qualifikation erworben wurde reicht 1x Jährlich die Ausübung nicht aus, weil dann nicht zeitnah.
    Wir haben uns deshalb
    für einen externen entschieden der auch die Reparaturen durchführt. Mängel feststellen ist das eine, instandsetzen das andere.

    Gruß Micha

    Glück hat auf die Dauer doch nur der Tüchtige - Moltke-

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  • in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und DIN EN 15635

    Beides bezieht sich auf Einrichtungen, wie Verfahrregale.
    Verbindlich ist dann die BetrSichV und die BGR 234.
    Die DIN ist kein Gesetz und damit nicht rechtsverbindlich, wenn nicht in einem Gesetz oder einer Verordnung explizit darauf hingewiesen wird.
    Die Angebote für "Regalinspektion" (zahlreich im Internet), sofern es sich um einfache, statische Schwerlastregale handelt, halte ich lediglich für den Versuch, einfach Geld abzuzocken.
    Gleichwohl sollten auch diese Regale von (eigenen) Mitarbeitern geprüft werden.
    Art und Umfang regelt die GefB.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)