Bestimmungsgemässe Verwendung: Haushalt oder Industrie

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  • Hallo Sifas,

    wir sind auf der Suche nach CE-gekennzeichneten elektrischen Adaptersteckern. Nun sind aber dummerweise in der Niederspannungsrichtlinie Haushaltssteckvorrichtungen von der Konformitätskennzeichnung ausgenommen.

    Wir als Industriebetrieb dürfen aber Haushaltsgeräte nicht im industriellen Einsatz einsetzen. Das wäre keine bestimmungsgemässe Verwendung und ist üblicherweise durch die Lieferanten in der Bedienungsanleitung untersagt (Aldi, Lidl & Co. lassen grüßen). ?(

    Was nun? Wie handhabt ihr die bestimmungsgemässe Verwendung von Kaffeemaschinen, Druckern, Verlängerungskabel, etc.?

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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  • Was nun? Wie handhabt ihr die bestimmungsgemässe Verwendung von Kaffeemaschinen, Druckern, Verlängerungskabel, etc.?

    Verbindlich ist (stets) eine BGV A3-Prüfung VOR dem Einsatz elektrischer Betriebsmittel (es sei denn, die Geräte kommen mit einem Prüfzertifikat) - und das Ergebnis dieser Prüfung würde ich als Zulassungskriterium für den Einsatz im gewerblichen / industriellen Bereich dokumentieren;
    zusätzlich würde ich in einer GefB festlegen, was "Haushaltsgeräte im industriellen Einsatz" sind.
    Die Kaffeemaschine in einer von vielen Betriebsküchen ist von der Belastung her nicht von der Belastung im privaten Bereich zu unterscheiden;
    der Einsatz einer Bohrmaschine ist dann jedoch im industriellen Bereich möglicherweise ganz anders zu bewerten.
    Denkbar wäre für mich nun eine kürzere Prüffrist als für "industrie-zugelassene Betriebsmittel".

    Wenn jedoch Hersteller die Verwendung im industriellen Bereich kategorisch von einer Haftung ausschließen, dann sollte man die Hersteller informieren, dass man bspw. "auf die Anschaffung von 600 Verlängerungskabeln und Kabeltrommel bei Ihrem Unternehmen verzichtet" habe ...

    Niko - ich weiß natürlich nicht, welchem/n Verband/Verbänden (VCI, VDMA o.ä.) das fragliche Unternehmen angehört ... aber ich ich würde eine Stellungnahme des zugehörigen Verbandes anfordern (die haben alle eine juristische Abteilung mit überbezahlten Leuten, die auch mal etwas für ihr Geld tun sollten) :D .
    Und: was sagt der VDSi? Gibt es von dort schon eine Stellungnahme?

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  • Hallo a.r.ni,

    beim letzten Regionaltag des VDSI wurde durch einen Referenten der Gewerbeaufsicht vermittelt, dass die Bedienungsanleitung verbindlich ist. Eine Einschränkung der Verwendung nur im Haushalt ist zulässig und Industrieunternehmen müssen hier die üblicherweise teuerere Lösung wählen.

    Und hier ein Auszug der Antwort unserer Gewerbeaufsicht:
    ...
    Steckeradapter sind Produkte, die im Rahmen der Marktüberwachung regelmäßig negativ auffallen. Hauptmängel sind...
    ...
    Ich persönlich habe grundsätzlich sicherheitstechnische Bedenken bei amerikanischen Steckern und Dosen,...
    ...
    Allerdings ist bei deutschen Benutzern durchaus mit Stromschlägen zu rechnen, wenn keine speziellen Maßnahmen dagegen realisiert sind - was eher schwierig sein dürfte. Eine abschließende rechtliche Klärung, ob ein Inverkehrbringen solcher Produkte in Deutschland überhaupt zulässig ist, ist mir leider noch nicht gelungen...
    ...
    Es wäre zu prüfen, ob sich die Verwendung nicht-fingersicherer Steckverbindungen (soweit keine Schutzmaßnahmen möglich sind) mit dem deutschen Arbeitsschutzrecht vereinbaren lässt...
    ...

    Tja, da haben wir wieder den schwarzen Peter gezogen. Egal wie wir uns entscheiden, es wird falsch sein.
    Wir werden wohl "CE - Chinese Export - Adapter" dulden und stellen zusätzlich für die Laptop-Netzteile europäische Kaltgeräteleitungen zur Verfügung.
    Gruß, Niko.

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