Hallo Sifas,
wir sind auf der Suche nach CE-gekennzeichneten elektrischen Adaptersteckern. Nun sind aber dummerweise in der Niederspannungsrichtlinie Haushaltssteckvorrichtungen von der Konformitätskennzeichnung ausgenommen.
Wir als Industriebetrieb dürfen aber Haushaltsgeräte nicht im industriellen Einsatz einsetzen. Das wäre keine bestimmungsgemässe Verwendung und ist üblicherweise durch die Lieferanten in der Bedienungsanleitung untersagt (Aldi, Lidl & Co. lassen grüßen).
Was nun? Wie handhabt ihr die bestimmungsgemässe Verwendung von Kaffeemaschinen, Druckern, Verlängerungskabel, etc.?
Gruß, Niko.