Zuständigkeiten bei externen Arbeitsplätzen

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  • Hallo Zusammen,

    zur Info:

    Wir sind eine Einrichtung mit mehreren Werkstätten für behinderte Menschen, sowie einer Integrationsfirma und haben bei externen Firmen Außenarbeitsplätze bzw. Cafeteria-Bewirtschaftungen in Schulen.

    Folgende Frage wurde an mich herangetragen, bei deren Beantwortung ich mir nicht sicher bin:

    Welche FASi ist arbeitssicherheitstechnisch für die Beschäftigten vor Ort zuständig? Sind es die FASi's der Werkstätten oder die FASi's der externen Firmen/Schulen oder beide, getrennt nach Arbeitsplatz und Beschäftigte?

    Ich hoffe das die Frage verständlich formuliert ist, wenn nicht bitte nochmal nachfragen damit ich die Frage evtl. konkretisieren kann.

    Gruß

    Michael
    :v:

    Einmal editiert, zuletzt von Biker-Mike (22. Juni 2010 um 07:47)

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  • ...für die Beschäftigten liegt in erster Linie bei dem Unternehmer und nicht bei der SiFa... ;)


    Aber ich denke ich weiss worauf Du hinaus willst. Grundsätzlich ist für die Sicherstellung von beispielsweise Ausbildung und Qualifikation der personalvorgesetzte, also Dein Unternehmen, zuständig. Ebenso fallen die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Wirksamkeitsprüfungen vor Ort mit in Dein Ressort. ABER: In einer solchen Konstellation kommt ihr m. E. an einer gemeinsamen Aktion nicht vorbei.

    Also, statt Kompetenzgerangel, falls deine Frage so einen Hintergrund haben sollte, ist hier eher Kollegialität und Zusammenarbeit im Sinne der beschäftigten MA angesagt.

    Hope that'll help :)


    In diesem Sine

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo Michael,

    ich danke Dir für die schnelle Antwort. :thumbup:

    Fakt ist das Unternehmen, bei dem die Beschäftigten angestellt sind, ist für die Arbeitssicherheit der Mitarbeiter verantwortlich. :!:
    Dabei spielt es erstmal keine Rolle wo der Beschäftigte seinen Arbeitsplatz hat.
    Stimmt ja, wenn ich mir jetzt überlege ist es ja auf Baustellen genauso, nur das die meistens zusätzlich noch einen Sigeko haben. Daran hätt ich gleich denken müssen, aber manchmal gibt es den berüchtigten Wald, den man vor lauter Bäumen nicht sieht :wacko: .
    In dem Sinne danke für den Anschub :rolleyes:

    Gruß

    Michael
    :v:

  • .......
    Fakt ist das Unternehmen, bei dem die Beschäftigten angestellt sind, ist für die Arbeitssicherheit der Mitarbeiter verantwortlich. :!:
    Dabei spielt es erstmal keine Rolle wo der Beschäftigte seinen Arbeitsplatz hat.
    Stimmt ja, wenn ich mir jetzt überlege ist es ja auf Baustellen genauso, nur das die meistens zusätzlich noch einen Sigeko haben. ......


    Ähnlich ist es auch bei den Zeitarbeitsfirmen..... ;)

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

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  • ich vermute mal, das es dabei auf den Inhalt des Überlassungsvertrages ankommt, wer für die Arbeitssicherheit der Mitarbeiter zuständig ist ?(

    Nein, der direkte Arbeitgeber ist immer zuständig.
    Im Überlassungsvertrag wird allenfalls der Umfang von Vorsorgeuntersuchungen und Erstunterweisungen sowie die Stellung von PSA geregelt.
    Der Entleiher ist im Rahmen seiner Fürsorgepflicht auch für die Arbeitssicherheit verantwortlich, aber das ist unabhängig vom Überlassungsvertrag.
    Dazu noch etwas aus eigener Erfahrung:
    Bei einem Unternehmen, das ich betreue, stand im Vertrag mit dem Zeitarbeitsunternehmen, dass weder Verleiher noch Entleiher für PSA oder Vorsorgeuntersuchungen aufkommen müssten.
    Ich habe umgehend dafür gesorgt, dass dieses Zeitarbeitsunternehmen nie wieder beauftragt wird.
    Und ich hatte ein Gespräch mit der VBG ...

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Bei Zeitarbeitern sind immer beide Verantwortlich, der Verleiher und der Entleiher. Bei Dingen wie PSA muss vertraglich geregelt werden, wer diese stellt. Bei der Berechnung der Einsatzzeit von SiFa und Betriebsarzt, der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten und ggf. der Frage, ob ein ASA gegründet werden muss zählen die Köpfe bei beiden Firmen.

    mfg, Rolf

  • ...wenn man sich über Dinge ereifert, die mit der eigendlichen Fragestellung so gar nichts mehr zu tun haben Mike. 8| Ihr arbeitet doch nicht unter AÜ, oder?


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • jetzt bin ich aber irritiert durch eure Beiträge ?( , was stimmt denn nun?

    Entschuldige bitte, dass ich mich missverständlich ausgedrückt habe.
    Mit "direktem" Arbeitgeber meinte ich den Verleiher, d.h. das Zeitarbeitsunternehmen, den Lohnzahler.
    Egal, was das Zeitarbeitsunternehmen in irgendwelche Verträge schreibt, hat es Verantwortung für die Zeitarbeiter.
    Aber auch der Entleiher, der die örtlichen Gegebenheiten kennt, in denen der Zeitarbeiter tätig wird und den Zeitarbeiter in den betrieblichen Ablauf übernimmt, hat Verantwortung.
    Diese jeweilige Verantwortung kann durch Vertragsgestaltung von keiner Seite ausgeschlossen werden.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Danke für Eure Antworten.

    Also ist jeder Arbeitgeber für seine Mitarbeiter verantwortlich, egal wo sie eingesetzt werden. Nur sollte man mit den FASi's der Fremdfirma vor Ort in einem fachlichen Dialog stehen.

    So werde ich es meinen Vorgesetzten mitteilen.

    Gruß

    Michael
    :v: