Mobelfunk und Radfahren

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  • Moin Forum!

    Mal eine Frage zum Mobilfunk und Radfahren. Im Auto darf man ja während der Fahrt nicht telefonieren - StVO § 23 1a.
    Als Radfahrer darf man ja auch nicht telefonieren, doch wo steht das? Zählt man als Radfahrer auch als Fahrzeugführer (StVO § 23 1a)?

    Ich bereite eine Unterweisung zum Thema Wegeunfall vor und wollte das mit aufnehmen. Doch mir fehlt eine Rechtsquelle.

    Danke für mögliche Infos...

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  • Zitat

    Original von Andrasta
    ... daraus geht weiter unten hervor dass es ein Bußgeld von 25 gibt fürs Handy benutzen aufm Fahrrad. :)


    Und wieder einmal versteht man die Verhältnismäßigkeit der Strafe nicht:
    - "Mit einem Fahrrad fahrend ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen 25,- EUR "
    - "Unfallspuren beseitigt, bevor die notwendigen Feststellungen getroffen worden waren 30,- EUR" - d.h. für mich "potenzielle Verschleierung einer Straftat" kostet nur 5 € mehr?
    Die spinnen, die Germanen. :(

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
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