Moin Forum!
Mal eine Frage zum Mobilfunk und Radfahren. Im Auto darf man ja während der Fahrt nicht telefonieren - StVO § 23 1a.
Als Radfahrer darf man ja auch nicht telefonieren, doch wo steht das? Zählt man als Radfahrer auch als Fahrzeugführer (StVO § 23 1a)?
Ich bereite eine Unterweisung zum Thema Wegeunfall vor und wollte das mit aufnehmen. Doch mir fehlt eine Rechtsquelle.
Danke für mögliche Infos...