Hallo FaSi, SiFas und sonst noch alle,
ich habe da mal eine Frage:
bei mir im Betrieb werden alle kraftbetätigten tore und Türen nach
BGR 232 geprüft das heißt einmal im Jahr durch eine Befähigte Person
diese Person ist bei uns in der Instandhaltung und er hat extra einen
Lehrgang mitgemacht damit er die Türen und Tore Prüfen darf,
jetzt behauptet er das er die Prüffristen verlängern darf Stimmt das ?
keltengruß