Betriebsanweisung unterschreiben?

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  • Hallo zusammen,

    in meinem Unternehmen werde ich mit unterschiedlichen Meinungen zur Handhabung von Betriebsanweisungen konfrontiert. Es stellt sich die Frage, ob und von wem sie unterschrieben werden müssen? Gibt es da etwas rechtsverbindliches? Die BG's sind der Meinung, dass sie vom Unternehmer oder dessen beauftragten Verantwortlichen unterschrieben werden müssen, sonst haben sie nicht den Weisungscharakter. Ich hoffe mir kann da jemand weiterhelfen.
    Danke
    Christian

    MfG Christian Gerlitz

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  • Hallo Christian.

    Genau so ist es. Die BA muss vom Chef bzw. Betriebsleiter unterschrieben sein. Die BG'en haben da recht. Bei uns unterschreibt sie auch der Chef.

    Mit oberschwäbischen Sicherheitsgrüßen
    Ritschi

    Ich denke, also bin ich. Und ab jetzt Frührentner.|?

  • Hallo Christian,

    ich bin der gleichen Meinung wie Rigesa. Bei uns erstelle ich als FASI auch die meisten BA. Nur unterzeichnen lasse ich alle vom Betriebsleiter
    Hier vielleicht noch ein Link zur Unterstützung
    http://www.bge.de/asp/dms.asp?url=/bge/b36/4.htm

    Gruß Siggi

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Hallo Christian,

    auch hier wirst du mit unterschiedlichen Meinungen konfrontiert .:43:

    Die Diskussion führe ich mit den BG-Leuten auch immer wieder, da in den von mir betreuten Betrieben in der Regel BAs auch nicht unterschrieben werden (und ich unterstütze dies). Es gibt kein Gesetz, Verordnung oder sonst was in der drinne steht dass BAs unterschrieben werden müssen.Die Forderung nach einer Unterschrift der Leitung kommt daher, dass die Vorstellung fehlt, dass in einem Unternehmen auch nicht unterschriebene Veröffentlichungen gültig sein können.

    Mit der Unterschrift soll doch nur dokumentiert werden erstens die BA ist freigegeben und zweitens als solche zu befolgen. Es kommt einfach darauf an wie Ihr Eure Dokumentenlenkung geregelt habt.

    Wenn es betriebliche Praxis ist, dass wo Betriebsanweisung draufsteht auch eine Anweisung drin ist, gibt es keinen Grund für eine Unterschrift (Wäre natürlich blöde wenn dem nicht so ist). Bei der Unterweisung durch den Vorgesetzten wird dieses ja noch einmal verdeutlicht.

    Wenn Ihr ein Verfahren habt, das sicherstellt, dass nur von der Leitung freigegebene BAs veröffentlicht werden ist eine Unterschrift auf der BA auch nicht erforderlich.

    Natürlich gibt es Betriebe bei denen die Unterschrift des Vorgesetzten sehr sinnvoll ist aber wenn diese beiden o.g. Punkte bei Euch gegeben sind dann kommt in Eurer GB zu dem Ergebniss, dass eine Unterschrift nicht erforderlich ist und steht dann zu Eurer GB.


    Manchesmal ist halt ein gerader Rücken erforderlich um unnötige Bürokratie zu vermeiden.

    viele Grüße

    kuddel

  • Hallo Christian,

    ich schließe mich der Meinung von Kuddel an. Ich bin als Beraterin für Arbeitsschutzmanagementsysteme tätig und rate meinen Kunden - hauptsächlich Baubetriebe - die Betriebsanweisungen nicht zu unterschreiben wenn, insbesondere wenn diese an zentraler Stelle erstellt, freigegeben und verwaltet werden. Ganz kritisch sehe ich auch die Unart, auf den Betriebsanweisungen und Gefährdungsbeurteilungen ein Ablaufdatum, gültig bis o. ä. zu schreiben. Ich schreibe hier nur Stand Monat/Jahr und eine BA-Nummer.


    Gruß Ahugine

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  • Hallo zusammen,

    in den von mir betreuten Betrieben werden die BA in Papierform immer durch Unterschrift des Betriebsleiters in Kraft gesetzt.
    Digitale BA im Info-SYS werden komplett durch einen Zweizeiler der Betriebsleitung als gültig bezeichnet, da hier durch Scheib-, Kopierschutz keine Manipulation möglich ist.

    lg Dental

    Deine Freiheit hört dort auf, wo die des anderen anfängt.

  • Hallo zusammen,

    bei uns werden die Betriebsanweisung nach Unterschrift der verantwortlichen Hierachie freigegeben.
    Das trifft für alle Betriebsanweisungen die es so geben kann.
    Ich persönlich sehe es schon als wichtig an das der betriebliche Verantwortliche weis, was in seinem Bereich los ist.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)