Schutzbrillen- und Gehörschutztragepflicht

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  • Hallo zusammen,

    unsere Geschäftsleitung plant die Einführung der Schutzbrillen- und Gehörschutztragepflicht.
    Der Hauptgrund ist, dass wir das letzte Werk vom gesamten Konzern (25 000 Mitarbeiter Weltweit) sind, die diese Tragepflicht noch nicht hat.

    Nun werde ich von der GL gebeten, dass ich eine Stellungnahme abgeben soll, ob das ständige Tragen dieser PSA (Schutzbrille und Gehörschutz) mit der Forderung einer Mehrbelastung verbunden sein kann (kommt wohl vom BR).

    Hat da vielleicht schon jemand Erfahrung bezüglich dieser Situation gemacht? ?(

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  • ...Schutzbrille stellt eher keine zusätzliche Belastung dar. Hier ist es eher eine Frage der Gewohnheit. Bei einer Umsetzung solltet ihr aber berücksichtigen, dass ihr für Brillenträger Schutzbrillen mit Korrekturgläsern beschafft, da das Tragen von Überbrillen wiederum kein Spass ist.

    Bei Gehörschutz bin ich eher skeptisch - habt ihr soviele Lärmbereiche?!?! Dort besteht ja sowieso eine Tragepflicht. Stichwort wäre hier Lärmkataster und Lärmminderungsmaßnahmen. Um ein "vorbeugendes" Tragen zu veranlassen ist Gehörschutz m.E. zu belastend. Er sollte nur dann eingesetzt werden, wenn es wirklich notwendig ist, dies möchte im Übrigen auch der Gesetzgeber so.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

    Einmal editiert, zuletzt von MichaelD (8. März 2010 um 15:39)

  • hallo zusammen,

    noch hinzufügen möchte, daß in vielen großen Chemiewerken schon seit Jahren eine generelle Schutzbrillentragepflicht besteht.
    Bei den neuen und trageleichten Brillen ist die Akzeptanz der MA auch wesentlich höher. Ich würde nach Absprache mit der GL Trageversuche starten um die MA in die Entscheidung für ein Modell mit einzubeziehen.

    lg Dental

    Deine Freiheit hört dort auf, wo die des anderen anfängt.

    Einmal editiert, zuletzt von Dental (9. März 2010 um 07:14)

  • Hallo zusammen,

    danke erst einmal für die Antworten. Ich denke, dass ich hier schon einmal einen Schritt weiter kommen werde.

    Jetzt habe ich aber noch eine Frage:
    Da wir Verpackungen für die Pharamaindustrie herstellen, werden unsere Produkte in Reinräumen hergestellt.
    Somit ist auch Reinraumkleidung vorgeschrieben. Was jetzt aber dazu kommen soll, sind Reinraumkopfhauben (aus Produktsicherheit). Bis jetzt mussten nur Haarnetze in den Reinräumen getragen werden.
    Kann es hier evtl. zu einer Mehrbelastungsforderung kommen?

    Was meint Ihr dazu?

    lg
    mibaier