Liebe Kollegen,
einer meiner Kunden möchte sich ein mit Propangas betriebenes Folienschrumpfgerät zulegen. Damit sollen palettierte Kleingebinde für den Transport gesichert werden. Eigentlich kein Problem. Die Gebinde enthalten aber nach ADR als brennbar eingestufte Zubereitungen (Farben und Lacke). Im Vorschriftenwerk gibt es natürlich diesbezüglich keine konkreten Hinweise. Hat jemand ein ähnliches Problem schon mal gehabt und kann hier Hilfestellung geben? Aber bitte keine Hinweise in der Art: "Wenn aufgrund der Gefährdungsanalyse...". Besten Dank schon mal für die zahlreichen Antworten.