Verkehrsordnung für Asiaten

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  • Hallo zusammen,

    @ Niko: ja, so verstehe ich den Anhang auch. Die BG spricht sich damit von möglichen, zu erbringenden Leistungen frei, unabhängig davon erlegt sie die Einhaltung der Vorschriften auf.
    Wenn ich also nur mal in den „Geltungsbereich“ der BGV A1 schaue, heißt es da:
    „ § 1
    Geltungsbereich von Unfallverhütungsvorschriften
    Unfallverhütungsvorschriften gelten für Unternehmer und Versicherte; sie gelten auch
    – für Unternehmer und Beschäftigte von ausländischen Unternehmen, die eine Tätigkeit
    im Inland ausüben, ohne einem Unfallversicherungsträger anzugehören;
    – soweit in dem oder für das Unternehmen Versicherte tätig werden, für die ein
    anderer Unfallversicherungsträger zuständig ist. ...“

    und weiter:

    „ § 4
    Unterweisung der Versicherten
    ....
    (2) Der Unternehmer hat den Versicherten die für ihren Arbeitsbereich oder für ihre Tätigkeit
    relevanten Inhalte der geltenden Unfallverhütungsvorschriften und BG-Regeln sowie
    des einschlägigen staatlichen Vorschriften- und Regelwerks in verständlicher Weise zu vermitteln."

    Und irgendwo später, dass die Vorschriften zugänglich sein müssen.
    Da steht nicht, dass diese in der Sprache, die der AN versteht, da sein müssen.

    M.E. nach reicht die verständliche Unterweisung aus. Für den Fall, dass einer was bestimmtes nachlesen will, muss einer mit hin und übersetzen. Wie sonst? Ist doch auch nicht lösbar, diesen ganzen Kram zu übersetzen.

    @ MichaelD und a.r.ni:
    Natürlich habt ihr Recht. Die GB muss es „richten“. Und schon auf der Grundlage der ...A1, dürften die Kollegen nicht selbst fahren (oder vielleicht auch nur manche; das ist ja das nächste Problem...man müsste jeden eigenständig beurteilen. Mancher beherrscht das ja vielleicht sogar super...) Wenn ich Nikos Problem aber richtig verstanden habe, so hat er das ja so beurteilt, dass man es eigentlich nicht zulassen dürfte. Seine GL geht da nur nicht so recht mit. Und nun ist er auf der Suche nach angemessenen „Gegenmaßnahmen“, die ein akzeptables Restrisiko zulassen. (Niko, bitte korrigiere mich, wenn ich auf dem Holzweg bin)
    hm...und was nun? – wenn die GL kein „Fahrverbot“ verhängt? Ich glaube, das war die Kernfrage, oder?

    Viele Grüße
    Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

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  • Zitat

    Natürlich habt ihr Recht. Die GB muss es „richten“. Und schon auf der Grundlage der ...A1, dürften die Kollegen nicht selbst fahren (oder vielleicht auch nur manche; das ist ja das nächste Problem...man müsste jeden eigenständig beurteilen. Mancher beherrscht das ja vielleicht sogar super...)

    Seine GL geht da nur nicht so recht mit.
    hm...und was nun? – wenn die GL kein „Fahrverbot“ verhängt?


    Hallo zusammen,

    die Kernfrage war schon nicht mehr, ob Fahrerlaubnis ja oder nein. Das ist klar entscheiden zu JA - sie dürfen fahren.
    Die Frage ist, wie kann ich meine Einflußmöglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrsfähigkeit asiatischer Kollegen möglichst effektiv nutzen.
    Und diese Frage ist beantwortet - herzlichen Dank dafür.

    Neben unserer Geschäftsleitung bin auch ich davon überzeugt, dass ein Fahrverbot hier nicht gerechtfertigt ist. Es sind erwachsene Menschen, bei denen die BGV A0 mehr oder weniger vorausgesetzt werden kann. Aufgabe ist es, den Kollegen eben klar zu machen, welche Verantwortung sie haben und welche Regeln hier gelten.

    Ich kann schon die Reaktionen aus USA und Singapore hören:
    Wie, ihr wollt uns das Autofahren in Deutschland verbieten? Dabei habt ihr dreimal soviel Unfälle wie wir! Macht erstmal eure Hausaufgaben und bremst nicht schon wieder alles aus...

    Wie Martina schon schrieb, es gibt ja manche, für die Rechtsverkehr kein Problem ist. Und um die Anderen muss ich mich eben gezielt und direkt kümmern...

    A propos, es würde hier ein mittleres Erdbeben entstehen, wenn unsere deutschen Ingenieure in Singapore oder USA nicht mehr Autofahren dürften...
    Und mit der gleichen Erwartungshaltung kommen eben die nicht-deutschen Ingenieure hier an.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -