Hallo zusammen,
@ Niko: ja, so verstehe ich den Anhang auch. Die BG spricht sich damit von möglichen, zu erbringenden Leistungen frei, unabhängig davon erlegt sie die Einhaltung der Vorschriften auf.
Wenn ich also nur mal in den „Geltungsbereich“ der BGV A1 schaue, heißt es da:
„ § 1
Geltungsbereich von Unfallverhütungsvorschriften
Unfallverhütungsvorschriften gelten für Unternehmer und Versicherte; sie gelten auch
– für Unternehmer und Beschäftigte von ausländischen Unternehmen, die eine Tätigkeit
im Inland ausüben, ohne einem Unfallversicherungsträger anzugehören;
– soweit in dem oder für das Unternehmen Versicherte tätig werden, für die ein
anderer Unfallversicherungsträger zuständig ist. ...“
und weiter:
„ § 4
Unterweisung der Versicherten
....
(2) Der Unternehmer hat den Versicherten die für ihren Arbeitsbereich oder für ihre Tätigkeit
relevanten Inhalte der geltenden Unfallverhütungsvorschriften und BG-Regeln sowie
des einschlägigen staatlichen Vorschriften- und Regelwerks in verständlicher Weise zu vermitteln."
Und irgendwo später, dass die Vorschriften zugänglich sein müssen.
Da steht nicht, dass diese in der Sprache, die der AN versteht, da sein müssen.
M.E. nach reicht die verständliche Unterweisung aus. Für den Fall, dass einer was bestimmtes nachlesen will, muss einer mit hin und übersetzen. Wie sonst? Ist doch auch nicht lösbar, diesen ganzen Kram zu übersetzen.
@ MichaelD und a.r.ni:
Natürlich habt ihr Recht. Die GB muss es „richten“. Und schon auf der Grundlage der ...A1, dürften die Kollegen nicht selbst fahren (oder vielleicht auch nur manche; das ist ja das nächste Problem...man müsste jeden eigenständig beurteilen. Mancher beherrscht das ja vielleicht sogar super...) Wenn ich Nikos Problem aber richtig verstanden habe, so hat er das ja so beurteilt, dass man es eigentlich nicht zulassen dürfte. Seine GL geht da nur nicht so recht mit. Und nun ist er auf der Suche nach angemessenen „Gegenmaßnahmen“, die ein akzeptables Restrisiko zulassen. (Niko, bitte korrigiere mich, wenn ich auf dem Holzweg bin)
hm...und was nun? – wenn die GL kein „Fahrverbot“ verhängt? Ich glaube, das war die Kernfrage, oder?
Viele Grüße
Martina