Hallo zusammen,
erwähnt Ihr in schriftlichen Auftragserteilungen an Fremdfirmen,
das die Vorschriften und Regelwerken einzuhalten sind.
Stelle mir das so vor :
Sämtliche Arbeiten sind unter Beachtung der einschlägigen DIN-Normen, Vorschriften von TüV, dem berufsgenossenschaftliche Vorschriften- und Regelwerken mit den Verzeichnissen BGV, BGR, BGI und BGG und
Regeln der Technik auszuführen.
Was meint ihr?
Bin gespannt auf euere Texte!