Digitale Betriebsanweisung

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  • Hallo zusammen,

    ich bin im Moment dabei unsere Betriebsanweisungen zu überarbeiten.
    Wir haben an jeder Maschine einen Rechner stehen, wo alle Mitarbeiter Zugang haben. Meine Frage ist: Ist es ausreichend dort die Betriebsanweisungen in digitaler Form zu hinterlegen und auf das Aushängen zu verzichten?

    Hat jemand damit Erfahrungen?

    Vielen dank im voraus.

    Beste Grüße
    Flo

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  • Hallo Flo,
    wenn der Rechner jederzeit zugänglich ist und jeder MA eingewiesen ist, spricht dem nichts entgegen. Bisher jedenfalls noch nie etwas negatives von TBA gehört.
    Siehe unter Gefährdungsbeurteilung / Info-SYS

    lg Dental

    Deine Freiheit hört dort auf, wo die des anderen anfängt.

  • Zitat

    Original von Flo
    Ist es ausreichend dort die Betriebsanweisungen in digitaler Form zu hinterlegen und auf das Aushängen zu verzichten?


    Nach §14 GefStoffV sind Gefahrstoff-Betriebsanweisungen "in für die Beschäftigten verständlicher Form und Sprache zugänglich" zu machen.
    D.h., dass der freie Zugang zu einem Rechner / Firmenintranet ausreicht.

    Bei Maschinenbetriebsanweisungen mag das anders aussehen.
    Ich hatte gestern deswegen eine Auseinandersetzung mit einer Vertreterin eines Gewerbeaufsichtsamtes, die die Herangehensweise der GefStoffV nicht übertragen möchte und darauf bestand, dass Maschinen-BetrAnw. ausgedruckt und an einer Maschine ausgehängt werden.

    In anderen Betrieben spreche ich mit dem jeweiligen Abteilungsleiter - und dann wird entweder die BetrAnw. aufgehängt, oder ein Schnellhefter angelegt, in dem die BetrAnw. sind.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hallo Flo,

    bei uns hat der Auditor (DIN EN ISO 9001) gefragt, was man z.B. bei einem EDV Ausfall tut. Außerdem bekommen nicht alle Mitarbeiter (kurzfristige Produktionshelfer) Zugangsberechtigungen. Deswegen hängen bei uns alle Betriebsanweisungen aus.

    Gruß

    Michael
    :v:

  • Guten Morgen @ all,
    wir arbeiten seit einiger Zeit mit EDV auf diesem Bereich. Sollte wirklich einmal das SYS ausfallen, so steht immer noch der gute alte Aktenordner zur Verfügung. Aushang in meinen Bereichen nicht möglich, da pro Betrieb ~ 100 BA.
    Dann wäre der ganze Bereich neu tapeziert.

    lg Dental

    Deine Freiheit hört dort auf, wo die des anderen anfängt.

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  • Hi Biker-Mike,
    so ähnlich wollte ich anfangs auch vorgehen. Wäre bei durchschnittlich 80 chemischen Gefahrtoffen und etlichen Geräten zu umfandreich geworden. Deshalb erst in Aktenordnern und nun in dem Informationsystem, welches nach Einweisung der MA gut angekommen ist. Selbst einige TBA haben sich befürwortend darüber ausgelassen.
    Einzige Maschine mit BA ist eine Metallschmelzeinrichtung mit elektromagnetischen Feldern. Ansonsten hängen in den Laboren auch jede Menge mit Verarbeitungs- und Mischungesverhältnissen.
    Irgenwann ist dann die Übersichtlichkeit nicht mehr gegeben.

    lg Dental

    Deine Freiheit hört dort auf, wo die des anderen anfängt.

  • ...hast Du, bei 80 Gefahrstoffen, mal über Gruppenbetriebsanweisungen nachgedacht?!?! Wir haben beispielsweise bei ca. 200 unterschiedlichen Stoffen nur noch ~ 70 BA's.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo MichaelD,
    GruppenBA mache ich nur wenn die Eigenschaften der Stoffe 100% gleich sind. Da die Hersteller z.B. bei Kunststoffflüssigkeiten aber zum Teil deutliche Unterschiede im SIDA haben schließe ich diese Möglichkeit meistens aus.

    lg Dental

    Deine Freiheit hört dort auf, wo die des anderen anfängt.

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  • ...nur zum Verständnis: d.h. wenn beispielsweise der Flammpunkt des einen Stoffes 112°C und der des anderen 120 °C beträgt, bei sonst gleichen Eigenschaften, ist das Grund für Dich separate BA's zu schreiben?

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

    Einmal editiert, zuletzt von MichaelD (22. Februar 2010 um 10:41)

  • Hi MichaelD,
    wenn alle anderen Eigenschaften übereinstimmen, dann nein.
    Kunststoffe z.B. ist schon das Problem der unterschiedlichen Piktogramme da sie nicht alle die selben Gefährdungssymbole aufweisen

    lg Dental

    z.B.