zum Thema Schutzhandschuhe und Bohrmaschinen

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo werte Sifa Kollegen,

    ich habe nun auch mal eine Frage. Und zwar habe ich mal gelernt dass das Schutzhandschuhe tragen im Umgang mit Maschinen mit rotierenden Teilen verboten ist.
    Nun sind die Bauleiter, QMManager und Auftraggeber in der Hauptsache Engländer und Franzosen.

    Beim erstellen einer Gefährdungsbeurteilung für Arbeiten die kommende Woche ausgeführt werden sollen, unter anderm mit einem recht schweren Bohrgerät mit dem im Beton Löcher für Ankerpunkte gesetzt werden sollen habe ich vermerkt dass bei dieser Arbeit keine Schutzhandschuhe getragen werden dürfen (unter anderm nebst enger kleidung uns so weiter).
    Meine Beurteilungen muss ich nun einem der oben genannten Herren immer vorlegen und dieser unterzeichnet das dann als Arbeitsfreigabe. Nun hat dieser Herr das thema Schutzhandschuhe gestrichen, in England und Frankreisch würden an solchen Maschinen auch mit Schutzhandschuhen gearbeitet werden.

    Ich bin jetzt im Internet am graben nach Argumentationshilfen da ich zum nächsten Safetymeeting das zu meinem Thema machen will. Aber ich finde nun keine wirklich genauen Angaben. Lediglich Kreissägen (wo ich diese Diskussion schon mal hatte, es hier aber akzeptiert wurde weil ich bildhaft machen konnte was passieren kann) oder feste maschinen in der Metall branche werden in diesem Zusammenhang erwähnt.

    Fragen: Hat jemand von euch einen nützlichen link zu gesicherten Informationen darüber ob eine (zwar recht große) Handbohrmaschine zu den Maschinen mit Handschuhverbot gehört oder nicht?

    Gibt es irgendwo überhaupt eine klare Auflistung von betroffenen Maschinen und oder Ausnahmen?

  • ANZEIGE
  • Danke dir, den Beitrag bei der mit dem Stopp hatte ich auch schon gefunden, da geht aber nicht so klar hervor ob auch handgeführte Bohrmaschinen zu gehören, dafür dann aber bei der B 12. Das wird mir schon mal weiterhelfen bei meiner Argumentation.
    Wichtig ist dabei mal ein Bildchen zu haben, denn die Herrn können ja kein Deutsch, haben aber ziemlich Respekt vor dem was die BG uns an Instrumenten gibt. :D

  • Hallo Andrasta,

    ich denke in ihren Heimatländern können sie arbeiten, wie sie meinen. Wenn sie in Deutschland arbeiten, dann müssen sie unsere Gesetze und Unfallverhütungsvorschriften beachten. Das ist das einzige Argument was zählt und woran sie sich in Deutschland zu halten haben.

    Gruß

    Michael
    :v:

  • Da stimme ich dir voll zu, nur wenn es nicht so klar definiert ist was für Bohrer denn gemeint sind, dann argumentieren die einen schon in Grund und Boden. Das Thema hatte wir schon damals in der Ausbildung.

    Nach Rücksprache mit dem Polier haben wir eben beschlossen, da die Arbeit nur kurz ist, dass sie nur feste Lederhandschuhe tragen dürfen die sich nicht in so einem kleinen Bohrer verheddern können. (man kann das ja mit den Verboten auch mal übertreiben). Denn die Jungs müssen da heute bei minus 6 Grad ackern, da macht es keine Spass ohne Handschuhe.

  • ANZEIGE
  • Zitat

    ich denke in ihren Heimatländern können sie arbeiten, wie sie meinen.


    Hallo,

    das ist natürlich so nicht korrekt. Auch in ihren Heimatländern müssen sie sich an die dort bestehenden Regelungen und Gesetze halten. Und es gibt wohl kein Land dieser Erde, welches keine Arbeitsschutzregelungen verabschiedet hat, z.T. auch strenger als Deutschland.

    Die berechtigte Frage halte ich eher, wie denn der Arbeitschutz kontrolliert und umgesetzt wird. Und da scheitere ich oft an der historisch und kulturellen Entwicklung im Arbeitsschutz in den verschiedenen Ländern, z. B. bei der Akzeptanz von Sicherheitsschuhen oder Schutzhelmen in Deutschland.

    Für das hier gezeigte Problem ist im "Europa der 25" die EU-Richtlinie 89/686 Persönliche Schutzausrüstung heranzuziehen. Der Anhang II, Absatz 2.5 regelt das Mitreissen von PSA.
    D.h. für mich:
    - Gefährdungsbeurteilung mit den Beteiligten machen (was ist das Risiko, dass die PSA mitgerissen wird? Bei einer Ständerbohrmaschine ist das klar durch BG-Vorgaben geregelt)
    - Regelung zu PSA festlegen
    - betroffene Mitarbeiter unterweisen
    - Fremdfirmen die Einhaltung der Regelung im Vertrag vorschreiben

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Diese Eu-Richtlinie lässt einen sehr großen Spielraum. Aber, so wie ich es gemacht habe, passt es dem Franzosen, zur Richtlinie und ich und die BG können auch damit leben.

    Gefährdungsbeurteilung = mitreissen möglich
    PSA Anforderung in diesem Fall = Lederhandschuh aus festem Leder
    Einweisung heute morgen erfolgt.
    Überwachung durch Polier und SiFa (ich).

    Franzose glücklich, Mitarbeiter bleibt heil und erleidet keine Erfrierungen der Finger. :D

  • Zitat

    Franzose glücklich, Mitarbeiter bleibt heil und erleidet keine Erfrierungen der Finger. :D


    Hallo,

    perfekt. So soll es sein.
    Gruß, Niko.
    :ola:

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • hallo zusammen,

    in einem der mitteilungsblätter der bghm gab es einen artikel, wie sicherhgestellt werden kann, dass keine handschuhe an ständerbohrmaschinen getragen werden können.

    gruß

    hoerby

    Es gibt viel zu tun, packen wir es an :rolleyes:

  • ANZEIGE