Hi,
ich benötige mal wieder eure Tipps.
Ein Wohngebäude mit 3 Geschossen wurde zu einem Bürogebäude umfunktioniert. Ob ein Nutzungsänderungsantrag gestellt wurde muss ich noch abklären.
Das es sich um ehemalige Wohnung gehandelt hat, ist der grundriß sehr einfach gehalten und in den einzelnen Zimmern sind die Büros bzw. Besprechungsräume eingerichtet welche alle zum einem gemeinsamen Flur führen. Es gibt keine gefangenen Räume. Pro Etage Arbeiten 1 bis max. 4 Mitarbeiter.
Jedoch Schlägt die Wohnungstür nach innen auf, was sich nicht ändern lässte, da ein Aufschlagen in den TR ja auch nicht geht.
Ein Publikumsverkehr gibt es auch nicht.
Nun habe ich jedoch zwei Fragen an euch:
1. Laut Arbeitsstättenverordnung müsste die Ausgangstür entsprechend gekennzeichnet sein. (z.b. BGV A8 E16 "Notausgang") Ist dies mit den obengenannten zwingend erforderlich?
Ich würde daraufverzichten, da alle Anwesenden Ortskundig sind, nur Tagsüber in den Räumen, kein komplexer Grundrissvorliegt und auch kein offenes Feuer erlaubt ist, sowie Rauchverbot im Gebäude besteht.
Aus diesen Gründen finde ich auch einen Flucht- und Rettungswegplan für nicht erforderlich.
2. Jede Etage hat ~77m² Grundfläche, es ist eine Büronutzung ohne Aktenlagerung. Nach BGR 133 wären pro Etage 9 LE erforderlich. Ich würde jedoch hier nur einen 6kg Schaum Feuerlöscher empfehlen, daman von einer frühen Branderkennung ausgehen kann.
Wie sieht ihr das?
MfG NewWave