Moin Forum,
dann stell ich die Frage erneut:
Laut Arbeitsstättenverordnung muss ein Arbeitgeber für seine Angestellten einen Sanitärbereich bereitstellen/anbiten.
Doch gilt das auch für seine Kunden? Also muss ein Friseur seinen Kunden eine sanitäre Einrichtung bereitstellen?