Friseur - Sanitärbereiche

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  • Moin Forum,

    dann stell ich die Frage erneut:

    Laut Arbeitsstättenverordnung muss ein Arbeitgeber für seine Angestellten einen Sanitärbereich bereitstellen/anbiten.

    Doch gilt das auch für seine Kunden? Also muss ein Friseur seinen Kunden eine sanitäre Einrichtung bereitstellen?

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  • für Arbeitnehmer--
    Ja sicher, getrennt nach Geschlecht und ausgestattet mit den üblichen Utensilien. Normale Handtücher sind nicht erlaubt.
    Kunde-- kein muss aber zu bedenken, daß manch Kunde doch einige Zeit beim Friseur verbringt. Dort werden in vielen Fällen auch noch Getränke ausgegeben.
    Soll die Kundin dann im Notdurtfall erstmal die Verschönerungsmaßnahme unterbrecchen und eine öffentlich Toilette suchen?
    Sie wäre ganz bestimmt zum letzten mal Kundin gewesen.
    mfg Dental


    überarbeitet am 21.01.10 9:42

    Deine Freiheit hört dort auf, wo die des anderen anfängt.

  • Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die Toilettenausstattung für die Kundschaft?

    Viele Grüße
    Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

  • Ich würde mal in Richtung Gewerbeverordnung schauen. Vielleicht auch mal bein Ordnungsamt nachfragen.

    Etwas ähnliches gibt es auch bei Cafes. In einem Stehcafe muss der Betreiber keine sanitäre Einrichtung für seine Kundschaft bereithalten. Sobald aber Sitzplätze vorhanden sind, muss er die Einrichtungen aber seinen Kunden zur Verfügung stellen. Hängt wohl irgendwie mit der potentiellen Verweildauer zusammen.....

    Ähnlich könnte ich mir das auch bei Friseuren vorstellen. Wenn manch Dame 4-5 Stunden dort verbringt......:D

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Guten Morgen Martina,

    du hast recht, ich habe einen Absatz ausgelassen. Nicht die Kundentoilette sondern die für Angestellte war gemeint. Beitrag nachgearbeitet.

    sorry

    lg Dental

    Deine Freiheit hört dort auf, wo die des anderen anfängt.

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  • Zitat

    Original von A_B
    ....Wenn manch Dame 4-5 Stunden dort verbringt......:D

    @ A_B: ... das ist schon ein bißchen frech, oder.... :D :D Bei alten Bildern dauern Restaurationsarbeiten auch zunehmend länger....8o :D :D


    Zitat

    Original von A_B
    Ich würde mal in Richtung Gewerbeverordnung schauen. Vielleicht auch mal bein Ordnungsamt nachfragen. .....



    denke auch, Gewerbeordnung - oft in Absprache mit der zuständigen Behörde; maximal noch im Zusammenhang mit der Bauordnung


    in der alten ASR gabs noch den Passus, dass die AN ihre eigene Toilette haben müssen; das ist in der Neuen auch rausgefallen, so dass sich die AN die Toilette mit den Kunden "teilen"

    Viele Grüße
    Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

  • Zitat

    Original von Martina111

    @ A_B: ... das ist schon ein bißchen frech, oder.... :D:D ......

    Viele Grüße
    Martina


    Mag sein. Entspricht aber der Wahrheit. Meine Kollegin braucht die Zeit u.a. fürs färben.....;)

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Zitat

    Original von A_B
    Mag sein. Entspricht aber der Wahrheit. Meine Kollegin braucht die Zeit u.a. fürs färben.....;)

    unglaublich!..., - dann scheint ja wenigstens bei meinen Restaurationsarbeiten alles in Ordnung :D :D :D

    Viele Grüße
    Martina

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    Andre' Maurois

  • Hi ihr

    mal ehrlich - wenn die Frisöre für ihre Kunden eine Toilette haben müssten, könnten 99,9 % der Frisöre dicht machen. Viele Frisöre haben grad mal 1-2 Halbtagskräfte beschäftigt und irgendwo eine Mini-Toilette für ihre Angestellten. Räumlich ist auch in den wenigsten Fällen Platz dafür.

    Ich kenne sogar Frisörbetriebe (in Supermarktketten), da müssen selbst die Angestellten irgendwo im Gebäudekomplex auf die allgemeine "Personaltoilette".

    Bzgl. Gaststätten gilt gemäß "Verordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes":

    Zitat

    §4 (5) Eine Toilette für Gäste ist nicht erforderlich, wenn bei einer Aufenthaltsfläche für Gäste von höchstens 50 qm nicht mehr als zehn Sitzplätze für Gäste bereitgestellt werden. In diesen Fällen ist im Eingangsbereich deutlich auf das Fehlen einer Gästetoilette hinzuweisen.


    Weiterhin können Toiletten wegfallen (§5), wenn

    Zitat

    bei Betrieben, deren Umfang durch die Betriebsart, durch die Beschränkung der Aufenthaltsfläche und die Zahl der Sitzplätze für Gäste oder die Art der zugelassenen Getränke oder zubereiteten Speisen beschränkt ist,

    Wendet man das analog auf Frisörbetriebe an......


    Gruß A

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