Moin ihr Lieben,
ich bin im Moment etwas verwirrt...................Grund?
In der BGR 151 steht" Drahtseile unter 8mm Durchmesser dürfen nicht als Anschlagmittel verwendet werden" bis hierher eine klare Aussage.
In der BGI 810-3 gibt es aber eine Tabelle (Seite 10) mit der Überschrift "Tragfähigkeit von Rundlitzenseilen als Anschlagmittel für Lasten über Personen"
In dieser Liste fangen die Seile bei "3mm" an , wie geht dat denn?
Gruß Tommy