Hallo
Fällt bei einem Wegeunfall unter Alkoholeinfluss generell der Versicherungsschutz weg, oder gilt als Ausnahme ein Promillewert unter 1,1
Promille?
Beispiel : Ich fahre morgens auf die Arbeit habe einen Promillewert von etwa
1,0 und habe einen Verkehrsunfall z.b. mir fährt ein anderer rein und ich verliere
ein Bein, bin ich dann bei der Guv Unfall versichert?
Oder ich bin schuld,und habe mich verletzt aber der Alkoholgehalt war nicht für den Unfall ursächlich, wie verhält es sich da?
Da ich eine Diskussion mit einer Kollegin darüber geführt habe,und diese der
Meinung war, dass der Versicherungsschutz unter Alkoholeinfluss generell entfällt daher
bitte wegen der Glaubwürdigkeit der Antwort Berufsbezeichnung und Name
angeben,da ich die Antwort meiner Kollegin vorzeigen möchte!
Vorab Vielen Dank
Oliver Hirsch