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  • Hallo.
    Ich bin ausgebildete Elektrofachkraft und z. Z. in unserem Hotel mit der Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester elektrischer Anlagen betraut. Dafür verwende ich ein ProfiTest 0100 und ein Secutest s2 von Gossen Metrawatt. Damit funktionieren die erforderlichen Prüfungen soweit ganz wunderbar. Nur eine Sache beschäftigt mich. Und zwar sind in den Badezimmern Haartrockner der Schutzklasse II (schutzisoliert) fest installiert. Also ohne Stecker. Somit doch eine ortsfeste Anlage. Was muß bzw. kann ich an diesem Haartrockner mit meinen Gerätschaften prüfen. Die Anschlußklemmen L und N und kein PE, des Gerätes sind in einem Wandhalter untergebracht. Was mir dazu einfällt, wäre eine Sichtprüfung und eine Messung des Isolationswiderstandes. Letzteren zu Messen ist praktisch aber nicht möglich. Das Gerät ist rundherum aus Kunststoff. Hat jemand eine Idee, wie ich hier auf der sicheren Seite bin?

    LG drolo1

    Einmal editiert, zuletzt von drolo1 (10. Oktober 2009 um 09:59)

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  • Hallo drolo1,
    für die Prüfung am Fön war`s das! Dein Messgerät sollte Kurzbedienungsanleitungen haben mit Flussdiagrammen. Wenn Du Dich daran hälst bist Du auf der sicheren Seite.
    In welchen Abständen wiederholst Du die Prüfung?
    Gruß little steven

    Wer etwas will, sucht Wege. Wer etwas nicht will, sucht Gründe.
    Harald Kostial

  • @ little steven
    Danke für die Antwort. Die Bedienungsanleitung vom Meßgerät hab ich schon durch. In diesem Fall bin ich dadurch aber nicht schlauer geworden. Ich könnte mit dem Profitest die Wirksamkeit des FI's nachweisen. Dazu müßte ich aber das Gehäuse des Wandhalters öffnen und den nicht vorhandenen PE z. B. duch Berührung mit dem Wasserhahn simulieren. Dann wäre zumindest die Wirksamkeit der Schutzmaßnahme an dieser Stelle nachgewiesen.
    Die Prüffristen ergeben sich ja aus der durchschnittlichen Fehlerquote. Maximal könnte dann hier die Prüffrist für ortsfeste Geräte von 4 Jahren Anwendung finden. Was mir bei einem Haartrockner im klassischen Sinn nicht so wirklich einleuchtet. Ich denke spätestens alle 2 Jahre wäre hier angebrachter. Zumal sich das Gerät in einem Badezimmer befindet!

    Gruß
    drolo1

  • Der Fön ist unter "normalen" Bedingungen ein ortsveränderliches elektrisches Betriebsmittel, der Stecker fehlt zwar aber nur aus Gründen des Diebstahlschutzes!
    Bei der Prüfung wird das somit allerdings schwierig, bei den Prüffristen würde ich aber in jedem Fall die dort angegebenen Prüffristen einhalten.

    Zitat

    Richtwert 6 Monate. Wird bei der Prüfung eine Fehlerquote <2% erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden.

    Maximalwerte: Auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen ein Jahr,
    in Büros oder ähnlichen Bedingungen zwei Jahre.

    Haben die ersten Prüfungen eine Fehlerquote <2% erreicht, 1 Jahr, länger würde ich nicht nehmen denn "Büro oder ähnliche Bedingungen" kommt nicht in Frage zumal sich der Fön im Bad (Feuchtraum) befindet und eine bestimmungsgemäße Verwendung durch die Hotelgäste nicht gewährleistet werden kann.

    Gruß Ralph

    "In der Hälfte des Lebens opfern wir unsere Gesundheit, um Geld zu erwerben. In der anderen Hälfte opfern wir Geld, um die Gesundheit wiederzuerlangen." (Voltaire)

  • drolo1
    ist der Fön fest an die Wand geschraubt und mit einem Schlauch ausgestattet oder ist es ein herkömmliches Gerät mit Festanschluss?

    Ich würde am Fön mit Festanschluss eine Isoprüfung durchführen wie Du schon richtig festgestellt hast und die Sichtprüfung ausweiten. Ebenso wirst Du der Sicherheit nicht entgegenkommen wenn Du ständig das Gerät an und abklemmst oder? ?
    Grüß little steven

    Wer etwas will, sucht Wege. Wer etwas nicht will, sucht Gründe.
    Harald Kostial

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