@ little steven
Danke für die Antwort. Die Bedienungsanleitung vom Meßgerät hab ich schon durch. In diesem Fall bin ich dadurch aber nicht schlauer geworden. Ich könnte mit dem Profitest die Wirksamkeit des FI's nachweisen. Dazu müßte ich aber das Gehäuse des Wandhalters öffnen und den nicht vorhandenen PE z. B. duch Berührung mit dem Wasserhahn simulieren. Dann wäre zumindest die Wirksamkeit der Schutzmaßnahme an dieser Stelle nachgewiesen.
Die Prüffristen ergeben sich ja aus der durchschnittlichen Fehlerquote. Maximal könnte dann hier die Prüffrist für ortsfeste Geräte von 4 Jahren Anwendung finden. Was mir bei einem Haartrockner im klassischen Sinn nicht so wirklich einleuchtet. Ich denke spätestens alle 2 Jahre wäre hier angebrachter. Zumal sich das Gerät in einem Badezimmer befindet!
Gruß
drolo1