Verkehrswege auf Baustellen (Dach, Rampe)

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  • Hi

    ich betreue als SiGeKo eine Baustelle, auf der u.a.Arbeiten am abgedeckten Dachgebälk stattfinden. Der Arbeiter hat sich eine Bohle (30 cm Breite) auf die Querbalken (Pfetten?) gelegt und arbeitet so an den Sparren.
    Ich finde, dass das eigentlich eine sehr unfallträchtige Sache ist. Allerdings gibt es für Dachdecker und Zimmerleute ja jede Menge Sonderbestimmungen.

    Dann wurde über niedrige Treppen (bis ca. 5-6 Stufen) ebenfalls Bohlen gelegt, um mit dem Schubkarren zu fahren. Die anfänglich Breite der Rampen von einer Bohle, wurde nun auf 2 verbreitert.
    Dennoch sehe ich auch da eine Unfallgefahr, da man beim Kippeln des Schubkarrens quasi zwangsweise neben die Bohle tritt.
    (mal davon abgesehen, dass die Bohlen nicht miteinander verbunden sind).

    Zu beiden Punkten habe ich keine wirklich brauchbare Grundlage gefunden.

    Hat jemand Ideen?

    Gruß A.

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  • Hallo amaranth,

    kennst Du die BGR 203 Dacharbeiten? In der ist einiges beschrieben. Lauf und Arbeitstege sind z.B. gegen unabsichtliches Verschieben oder Abrutschen zu sichern. Was hat der Zimmermann den für eine Absturzhöhe auf seiner Bohle?

    Du hast eindeutig Gefährdungen gefunden und ich würde beim AN die Gefährdungsbeurteilung zu diesen Punkten abfordern. Außerdem ist hier die VzAgM* eindeutig bindend.

    viele Grüße

    kuddel

    * Verordnung zur Anwendung des gesunden Menschenverstandes

  • Hallo Kuddel.

    Das mit dem VzAgM finde ich klasse. Da sollte man öfters drauf Bauen können, dann könnte man sich viele Vorschriften sparen.

    Gruß
    Ritschi

    Ich denke, also bin ich. Und ab jetzt Frührentner.|?