Hi
ich betreue als SiGeKo eine Baustelle, auf der u.a.Arbeiten am abgedeckten Dachgebälk stattfinden. Der Arbeiter hat sich eine Bohle (30 cm Breite) auf die Querbalken (Pfetten?) gelegt und arbeitet so an den Sparren.
Ich finde, dass das eigentlich eine sehr unfallträchtige Sache ist. Allerdings gibt es für Dachdecker und Zimmerleute ja jede Menge Sonderbestimmungen.
Dann wurde über niedrige Treppen (bis ca. 5-6 Stufen) ebenfalls Bohlen gelegt, um mit dem Schubkarren zu fahren. Die anfänglich Breite der Rampen von einer Bohle, wurde nun auf 2 verbreitert.
Dennoch sehe ich auch da eine Unfallgefahr, da man beim Kippeln des Schubkarrens quasi zwangsweise neben die Bohle tritt.
(mal davon abgesehen, dass die Bohlen nicht miteinander verbunden sind).
Zu beiden Punkten habe ich keine wirklich brauchbare Grundlage gefunden.
Hat jemand Ideen?
Gruß A.