Hallo MitstreiterInnen,
ich habe eine Schreiben auf dem Tisch in dem behauptet wird dass in der REACH-Verordnung ein Grenzwert von max 0,05ppm Bioziden (Aldrin, DDT, Lindan etc) in Baumwolle festgelegt wurde.
Ich habe im Verordnungstext und den Anhängen nichts gefunden. Habe ich was übersehen oder macht hier jemand unnötig Wind?
vielen Dank schon mal
kuddel