Handbrandmelder - freier Zugang

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  • Hallo BSBs und SiFas,

    derzeit werden bei uns für ein Transportsystem neue Schaltschränke gesetzt. Dummerweise ergab sich heute morgen das Problem, dass direkt neben einem vorgesehenen Stellplatz ein Handbrandmelder an der Wand angebracht ist.

    Jetzt muss der Schaltschrank versetzt werden und ich wurde gefragt, welcher Abstand einzuhalten ist.
    Meine Antwort:
    - Abstände sind nicht exakt vorgeschrieben
    - Der Handbrandmelder muss gut und aus einiger Entfernung sichtbar sein. Dies kann auch durch ein zusätzliches Hinweisschild unterstützt werden.
    - Der Handbrandmelder muss in Fluchtrichtung angebracht sein. Möglichst in der Nähe von Fluchttüren.
    - Der Handbrandmelder muss durch Schlagen auslösbar sein. D.H. es muss genügend Abstand (50 cm) vor dem Brandmelder sein.

    Was sagen die Spezialisten dazu? Brauch ich jetzt schon einen Rechtsanwalt? ?(

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

    Einmal editiert, zuletzt von Niko (24. Juli 2009 um 10:03)

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  • Hallo Niko,

    ich glaube nicht, dass du schon einen Anwalt brauchst. :118:
    Die DIN VDE 0833-2 (06/2009) Brandmeldeanlagen (BMA) sagt im Abschnitt 6.2.6 über die Abstände von Handmeldern folgendes:

    - Anbringung vertikal 1,4 m +- 0,2m
    - Der horizontale und vertikale Abstand der Melder zu Wänden, Lagergütern und Kanälen oder Einrichtungen darf an keiner Stelle 0,5m unterschreiten.

    Gruß Zipfulant

    Die letzte Stimme, die man hört, bevor die Welt explodiert, wird die Stimme eines Experten sein, der sagt: 'Das ist technisch unmöglich!'
    (Sir Peter Ustinov)