- Offizieller Beitrag
Die zum 1. Januar 2005 in Kraft getretene Novellierung der Gefahrstoffverordnung hat auch unmittelbare Auswirkungen auf die Biostoffverordnung vom 27. Januar 1999 (BGBl. I S. 50).
Mit Artikel 8 der neuen Gefahrstoffverordnung wird die Biostoffverordnung in folgenden wesentlichen Punkten verändert:
- Anwendungsbereich
- Zeitpunkt der Gefährdungsbeurteilung
- Unterrichtung und Unterweisung
- Anzeige- und Aufzeichnungspflichten
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
Die Landesunfallkasse Nordrhein-Westfalen informiert in der Rubrik "Thema des Monats" (Februar 2005) unter der Überschrift "Änderung der Biostoffverordnung - Zusammenfassung der wesentlichen Neuerungen".