Änderung der Biostoffverordnung - Zusammenfassung der wesentlichen Neuerungen

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    • Offizieller Beitrag

    Die zum 1. Januar 2005 in Kraft getretene Novellierung der Gefahrstoffverordnung hat auch unmittelbare Auswirkungen auf die Biostoffverordnung vom 27. Januar 1999 (BGBl. I S. 50).

    Mit Artikel 8 der neuen Gefahrstoffverordnung wird die Biostoffverordnung in folgenden wesentlichen Punkten verändert:
    - Anwendungsbereich
    - Zeitpunkt der Gefährdungsbeurteilung
    - Unterrichtung und Unterweisung
    - Anzeige- und Aufzeichnungspflichten
    - Arbeitsmedizinische Vorsorge

    Die Landesunfallkasse Nordrhein-Westfalen informiert in der Rubrik "Thema des Monats" (Februar 2005) unter der Überschrift "Änderung der Biostoffverordnung - Zusammenfassung der wesentlichen Neuerungen".

    Weitere Informationen

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

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