Hallo SiFas,
ich hatte eben für 1,5 Stunden den Referatsleiter Arbeitsschutz der Landesdirektion im Hause (oberste Arbeitsschutzbehörde des Landes).
Er hat mir mitgeteilt, dass nach einigen Jahren der "Konsolidierung und Harmonisierung" es seit der Verwaltungsreform im Freistaat SN nunmehr wieder eine strikte Trennung zwischen Baurecht und Arbeitsstättenrecht gibt.
D.H. das Baurecht beurteilt die reine BAU-Genehmigung. Damit ist noch keine Aussage zum sicherheitsgerechten Betrieb des Gebäudes gemacht.
Und das Referat Arbeitsschutz wird bei Baugenehmigungen in Änderung der bisherigen Praxis nicht mehr automatisch involviert.
Im Immissionschutzrecht hingegen wird mit einer Baugenehmigung auch eine Betriebsgenehmigung ausgesprochen.
Nun ist zwar das Umweltgesetzbuch "auf Eis" gelegt, aber die politische Absicht im Umweltschutz ist weiterhin die "Lösung aus einer Hand."
Ist das für den Arbeitsschutz in weite Ferne gerückt?
Kann hier jemand weiterhelfen? Wer hat einschlägige Erfahrungen bei Genehmigungen mit der obersten Arbeitsschutzbehörde des jeweiligen Landes? Wie sind die politischen Absichten zu Arbeitsstätten, Arbeitsplätze, Maschinen, Produkte, Geräte?
Gruß, Niko.