PAS Public Address System

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  • Hallo SiFas,

    wir betreiben hier ein PAS (Public Address System, Beschallungstechnik) für das gesamte Werksgelände. Dieses beinhaltet auch Aussenlautsprecher, insbesondere an den Sammelplätzen und an Ausgängen.

    Nun wird überm Teich ein neues Werk gebaut und die dortige Planungsabteilung möchte auf das PAS verzichten.
    Ich halte das für eine Fehlentscheidung und benötige Argumente, um die Entscheidung zu revidieren.

    Gibt es einschlägige Vorschriften hierzu?

    Gruß, Niko.

    herbert: Ich habe ein Verzeichnis "Notfallvorsorge" gesucht. Sollte dies evtl. angelegt werden? Und Brandschutz als Unterkapitel der Notfallvorsorge? Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

    Einmal editiert, zuletzt von Niko (14. Juli 2009 um 12:12)

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  • Hallo Nico,

    wenn ich richtig verstanden habe wird nicht Eure PAS abgebaut, sondern im Werk in USA nicht eingeplant.
    Ich denke da wird es schwierig mir unseren Sicherheitsvorschrften zu argumentieren aber die in Amerika sind doch bestimmt nicht weniger streng und haben im Fall, wenn jemand auf Grund mangelnder Sicherheiteinrichtung zu schaden kommt, mit extrem hohen Schadenersatzforderungen zu rechnen.
    Vielleicht findest Du eine amerikanische Vorschrift - die hätte bestimmt mehr Gewicht.

    Sami

    Schöne Grüße aus München 8)

    "Wer sichere Schritte tun will, muß langsam gehen.”
    Johann Wolfgang von Goethe

  • Hallo Sami,

    am neuen Standort wird ein PAS nicht eingeplant. Wir werden unseres sicherlich behalten und auch weiterbetreiben. :)

    Mit den amerikanischen Vorschriften komme ich wohl nicht weiter. Das amerikanische Vorschriftenwerk ist noch umfangreicher und komplexer als das deutsche. Neben Federal, State, Local - Regelungen gibt es eben auch Industrial Standards, die nur für bestimmte Industriebereiche oder nur bei bestimmten Sachversicherern gelten.
    Hier einen Überblick zu bekommen, wäre eine Lebensaufgabe. Nicht umsonst verdienen die US-Lawyers ganz gut.

    Meine Chance sind die BMP - Best Management Practices.
    Wenn ich nachvollziehbar machen kann, wie die Regelungen in Good Old Germany sind und diese Regelungen auch Sinn machen, wird das Planungsbüro Geld für ein PAS bekommen.

    Gruß, Niko (mit k ;()

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

    Einmal editiert, zuletzt von Niko (14. Juli 2009 um 14:20)

  • Hallo Niko (diesmal richtig)

    die Grundlage für Euer System liegt ja in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) § 4 Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten . Dort steht im Absatz 4 unter anderem
    "Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern."
    Ich denke mal, dass es bei Euch einen oder mehrere gute Gründe gegeben hat die zur Anschaffung des PAS geführt haben und die auch jetzt noch gelten. Diese müssten ja auf einen Neubau übertragbar sein.

    Gruß Sami

    "Wer sichere Schritte tun will, muß langsam gehen.”
    Johann Wolfgang von Goethe

  • Hallo Niko,
    hier

    Die Arbeitsstättenverordnung fordert in § 4 Abs. 4 "Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen zu treffen, dass die Beschäftigten bei
    Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können." Konkretisiert wird dies u.a. im Anhang
    zur ArbStättV Nr. 2.2 Abs. 1: "Arbeitsstätten müssen je nach

    a) Abmessung und Nutzung,
    b) der Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen und Materialien,
    c) der größtmöglichen Anzahl anwesender Personen
    mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Feuerlöscheinrichtungen und erforderlichenfalls Brandmeldern und
    Alarmanlagen ausgestattet sein."

    Direkt vorgeschrieben ist diese z.Bsp. in Schulen, Versammlungsstätten (je nach BL) - sonst weiß ich keine, was aber nichts heißen muss. Ausserdem kann die Notwendigkeit durch Auflagen aus der Baugenehmigung oder dem Brandschutzkonzept sowie als Vorgabe des Sachversicherers gegeben sein.

    Hm..., so eine richtige Argumentationshilfe - dafür- ist das aber wohl alles nicht.

    Viele Grüße
    Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
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    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

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